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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 195a CCS dal 2023

Art. 195a Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 195a G. Inventario

1 Ciascun coniuge può in ogni tempo chiedere all’altro di concorrere alla compilazione per atto pubblico di un inventario dei loro beni.

2 Questo inventario si presume esatto se compilato entro un anno dal conferimento dei beni.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 195a Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE190028EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Unterhalt; Recht; Scheidung; Partei; Parteien; Eheschutz; Vorinstanz; Berufung; Verfahren; Eheliche; Gesuchsgegners; Ehelichen; Vorlage; Scheidungsverfahren; Dische; Tochter; Schweiz; Portugiesische; Ausländische; Zuständigkeit; Urteil; Vorsorglich; Gesuchsteller; Portugal
ZHLE170022EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Verfügung; Verfahren; Vorinstanz; Berufung; Entscheid; Urteil; Vorlage; Kontos; Beschwerde; Gesuchsgegners; Capital; Gericht; Kontoauszuges; Frist; Einreichung; Detaillierten; Kontobewegungen; Vorliegenden; Kontostand; Bankkonto; Irksgericht; Begründet; Verfahrens; Eventualiter; Verpflichtet; Parteien
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