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Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Art. 193 LIFD dal 2023

Art. 193 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 193 Chiusura dell’inchiesta

1 L’AFC, dopo la chiusura dell’inchiesta, compila un rapporto che trasmette all’imputato e alle amministrazioni cantonali dell’imposta federale diretta interessate.

2 Se non è stata commessa alcuna infrazione, il rapporto indica che l’inchiesta è stata abbandonata.

3 Se l’AFC conclude che è stata commessa un’infrazione, l’imputato può, entro 30 giorni a contare dalla notificazione del rapporto, esprimere il proprio parere e domandare un complemento d’inchiesta. Entro lo stesso termine, è autorizzato a consultare gli atti secondo l’articolo 114.

4 Contro la notificazione del rapporto e contro il suo contenuto non è ammesso alcun rimedio giuridico. La reiezione di una domanda di complemento dell’inchiesta può essere impugnata nel successivo procedimento per sottrazione d’imposta oppure in quello per frode fiscale ovvero per appropriazione indebita d’imposta alla fonte.

5 Il rapporto non dev’essere notificato a un imputato che non ha un rappresentante o un recapito in Svizzera, che è d’ignota dimora o ha il domicilio o la dimora all’estero.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 II 427 (2C_505/2017)Direkte Bundessteuer/Kantons- und Gemeindesteuern; Verfahrens- und Materiellrechtliches in Zusammenhang mit Aufrechnungen beim steuerbaren Einkommen. I. PROZESSUALES ASU-Untersuchungsverfahren gemäss Art. 190 ff. DBG und Art. 19-50 VStrR: Merkmale und Ablauf (E. 2.1 und 2.2); unvermeidliche, mit Art. 6 EMRK vereinbare Vermischung zwischen dem Straf- und dem Veranlagungsverfahren (E. 2.3). Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV): Akteneinsicht; Konfrontationseinvernahme; Fragen an Belastungszeugen; Beweisabnahme (E. 3). II. DIREKTE BUNDESSTEUER Geldwerte Leistung: Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung durch die Vorinstanz (E. 5); aufgerechnetes steuerbares Einkommen in Anwendung von Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG aufgrund des bloss treuhänderischen Erwerbs einer nur beschränkt werthaltigen Beteiligung (E. 6.1 und 6.2); vermeintliche Zinsen auf einem fiktiven Darlehen als geschäftsmässig nicht begründeter Aufwand (E. 6.3); keine Verrechnung mit einer behaupteten verdeckten Kapitaleinlage (E. 6.4); Ausmass des Abschreibungsbedarfs auf einem tatsächlich gewährten, aber nur teilweise werthaltigen Darlehen (E. 6.5). Realisationszeitpunkt von steuerbarem Einkommen gemäss der sog. Soll-Methode (E. 7). Als Einkommen steuerbarer Vermögenszufluss oder Darlehensrückzahlung? Beweislastverteilung (E. 8.2 und 8.3); Einkommensaufrechnung, wenn der steuermindernd geltend gemachten Rückerstattung von Drittkapital eine Fremdfinanzierung zugrunde liegen soll, die als unwahrscheinlich einzustufen ist und sich nach einer Verletzung der gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht belegen lässt (E. 8.4). III. KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN Durch das kantonale Recht vorgesehene Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist von 10 auf 15 Jahre: zulässige sog. uneigentliche Rückwirkung (E. 9.2.1); keine Einzelfallgesetzgebung (E. 9.2.2). Beschwerde; Beschwerdeführer; Steuer; Franken; Darlehen; Verfahren; Veranlagung; Verwaltung; Akten; Leistung; Beweis; Verfahren; Verwaltungsgericht; Veranlagungs; Rechtlich; Recht; Veranlagungsverfahren; Urteil; Steuerverwaltung; Darlehens; Einkommen; Sachverhalt; Kanton; Geldwerte; Aktien; Rechtliche; Aufrechnung; Holding; Anstalt
119 Ib 12Art. 139 Abs. 2 BdBSt; Besondere Steuerkontrollorgane; Rechtliches Gehör im Untersuchungsverfahren. 1. Voraussetzungen, Zweck und Inhalt der Untersuchung (E. 2). 2. Umfang des Anspruches auf rechtliches Gehör im Untersuchungsverfahren der Besonderen Steuerkontrollorgane (E. 3 und 4). a) Der Umfang des sich aus Art. 4 BV und Art. 6 Ziff. 3 lit. a EMRK ergebenden Anspruches des Beschuldigten auf Bekanntgabe der Anschuldigung bestimmt sich nach dem jeweiligen Stand der Untersuchung (E. 5). b) Weder aus Art. 4 BV noch aus Art. 6 EMRK ergibt sich ein Anspruch des Beschuldigten auf eine umfassende Akteneinsicht vor Abschluss der Untersuchung (E. 6). c) Die Akteneinsicht kann unter Berufung auf das Steuergeheimnis (Art. 71 BdBSt) verweigert werden (E. 7). Untersuchung; Beschwerde; Akten; Recht; Beschwerdeführer; Beschuldigten; Besko; Akteneinsicht; Verfahren; Gehör; Entscheid; BdBSt; Recht; Bundes; Anspruch; Steuerkontrollorgane; Eidg; Steuerverwaltung; Einvernahme; Steuerhinterziehung; Einsicht; Besonderen; Gewährung; Abschluss; Gehörs; Beweise; Beschuldigung; Bestimmungen; Gewährt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6255/2018ÖffentlichkeitsprinzipKanton; Steuer; Beschwerde; Bundes; Vorinstanz; Informationen; Geheim; Kantone; Beschwerdeführer; Dokument; Steuergeheimnis; Busse; Öffentlichkeit; Verfahren; Steuern; Bussen; Dokumente; Person; Verfahren; Amtliche; Öffentlichkeitsprinzip; Bundessteuer; Zugang; Recht; Bekanntgabe; Einsicht; Geheim; Kantonen; Aufgr
A-592/2016VerrechnungssteuerBeschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Darlehen; Darlehens; Steuer; Recht; Leistung; Urteil; Recht; Konto; Bundes; Beweis; Stellung; Stellungnahme; Vorinstanz; Überweisung; Verrechnungssteuer; Einvernahme; Akten; Geldwerte; Gesellschaft; Verfahren; Betrag; BVGer; Erfolgte; Verfahren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2014.55Einsetzung eines amtlichen Verteidigers (Art. 33 VStrR).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Verfahren; Recht; Amtliche; Verfahren; Verteidigung; Untersuchung; Verfahrens; Verwaltung; Beschwerdeentscheid; Akten; Bundesstrafgericht; Amtlichen; Verteidiger; Setze; Partei; Anspruch; Gericht; Steuerverwaltung; Eidgenössische; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Vorliegen; Rechtsanwalt; Bundesgesetzes; Mehrwertsteuer; Bundesgericht
BV.2013.4Akteneinsicht (Art. 36 VStrR i.V.m. Art. 26 ff. VwVG).Beschwerde; Akten; Untersuchung; Verfahren; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Untersuchung; Verfahren; Akteneinsicht; Verfahrens; Entscheid; Bundesstrafgericht; Führten; Unterlagen; Bundesstrafgerichts; Recht; Beschwerdekammer; Erhoben; Erhobene; Bundesgesetz; Einsicht; Verfahrens; Geführten; Untersuchungsverfahren; Beschwerdeentscheid; Bundesgesetzes; Hinsicht; Unterlagen
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