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Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS)

Art. 186 VTS vom 2022

Art. 186 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 186 2. Kapitel: Achsen, Radaufhängung

1 Die Achsen der Anhänger müssen gefedert sein.

2 Dies gilt nicht für:

  • a. Längspendelachsen und gleichwertige Konstruktionen;
  • b. Anhänger an Zugfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;
  • c. Anhänger, bei denen die Federung aus betrieblichen Gründen, z. B. wegen häufiger Verwendung im Gelände, hinderlich wäre.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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