Art. 186 VTS vom 2022
Art. 186 2. Kapitel: Achsen, Radaufhängung
1 Die Achsen der Anhänger müssen gefedert sein.
2 Dies gilt nicht für:a. Längspendelachsen und gleichwertige Konstruktionen;b. Anhänger an Zugfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;c. Anhänger, bei denen die Federung aus betrieblichen Gründen, z. B. wegen häufiger Verwendung im Gelände, hinderlich wäre.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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