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SchKG ()

Art. 186 SchKG () drucken

Art. 186 8. Effects da l’opposiziun admessa

Sche l’opposiziun è admessa, vegn suspendida la scussiun; per far valair ses dretg sto il creditur prender la via da la procedura ordinaria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 186 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-10-105KonkurseröffnungKonkurs; Beschwerde; Vorladung; Zugestellt; Schuldner; Schuldnerin; Maloja; Bezirksgericht; Zustellung; Kantons; Konkursentscheid; SchKG; Konkurseröffnung; Bezirksgerichtspräsidium; Verfahren; Schriebener; Postsendung; Gilt; Graubünden; Kantonsgericht; Schuldbetreibung; Entscheid; Gesuch; Bundesgericht; Zugestellte; Vorinstanz; Konkursandrohung; Stellte
GRSKG-06-69Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schrift; SchKG; Wechsels; Treibung; Recht; Terschrift; Rechtsvorschlag; Unterschrift; Schung; Gegner; Fälschung; Beschwerdegegner; Einrede; Sammenarbeit; Schäft; Chuldner; Zusammenarbeit; Kanton; Wechselbetreibung; Kantonsgericht; Einreden; Verfahren; Partei; Schuss; Forderung
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