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SchKG ()

Art. 185 SchKG () drucken

Art. 185 7. Meds legals (1)

SR 272Cunter la decisiun davart l’admissiun da l’opposiziun poi vegnir fatg recurs entaifer 5 dis tenor il CPC.

(1) Versiun tenor la cifra II 17 da l’agiunta 1 dal Cudesch da procedura civila dals 19 da dec. 2008, en vigur dapi il 1. da schan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 185 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKG-06-69Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schrift; SchKG; Wechsels; Treibung; Recht; Terschrift; Rechtsvorschlag; Unterschrift; Schung; Gegner; Fälschung; Beschwerdegegner; Einrede; Sammenarbeit; Schäft; Chuldner; Zusammenarbeit; Kanton; Wechselbetreibung; Kantonsgericht; Einreden; Verfahren; Partei; Schuss; Forderung
GRSKG-06-56Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag)Recht; Beschwerde; SchKG; Vorschlag; Rechtsvorschlag; Entscheid; Führerin; Schrift; Wechselbetreibung; Ralvollmacht; Kantonsgericht; Zahlung; Generalvollmacht; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Glaubhaft; Kantonsgerichtsausschuss; Gericht; Verfahren; Moesa; Urkunde; Bewilligen; Vertreten; Bungsamt; Beantragt; Bezirksgerichtspräsidium; Urkunden; Graubünden; Liegenden
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