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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 183 CPS dal 2023

Art. 183 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 183 Sequestro di persona e rapimento (1)

1. Chiunque indebitamente arresta o tiene sequestrata una persona o la priva in altro modo della libert? personale,chiunque rapisce una persona con violenza, inganno o minaccia,è punito con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria.2. Parimenti è punito chiunque rapisce una persona incapace di discernimento, inetta a resistere o minore di sedici anni.

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 9 ott. 1981, in vigore dal 1° ott. 1982 (RU 1982 1530; FF 1980 I 1032).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 183 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210585Mehrfache Schändung etc.Gerin; Vatklägerin; Privatklägerin; Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Verteidigung; Aussage; Rungen; Aussagen; Freiheit; Urteil; Zustand; Gerinnen; Genugtuung; Lässlich; Sexuell; Privatklägerinnen; Spuren; Rechtskraft; Sexuellen; Berufungsverhandlung; Unentgeltlich; Freiheitsberaubung; Unentgeltliche
ZHSB210461Freiheitsberaubung etc.Schuldig; Digte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Verteidigung; Privatklägers; Recht; Freiheit; Berufung; Video; Recht; Sinne; Vorinstanz; Urteil; Mitbeschuldigte; Freiheitsberaubung; Landes; Videoaufnahme; Erwiesen; Tatbestand; Mitbeschuldigten; Aufgr; Prot; Landesverweisung; Verteidiger; Videoaufnahmen; Liegenden; Einvernahme
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGOH 2015/1Entscheid Art. 1 OHG, Soforthilfe gemäss Art. 13 OHG. Soforthilfe in Form anwaltlicher Unterstützung ist vorliegend bis zum Zeitpunkt des Studiums der Strafakten durch den Rechtsvertreter zu gewähren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, OH 2015/1).Entscheid vom 13. Mai 2016 Rekurrent; Opfer; Recht; Rekurrenten; Rechtsvertreter; Opferhilfe; Mitarbeiter; Soforthilfe; -Mitarbeiter; Anzeige; Hilfe; Vorinstanz; Anspruch; Gesuch; Fenster; Opfers; Verfahren; Betracht; Beratung; Juristische; Opferstellung; Übernahme; Anwalt; Kollege; Kostengutsprache; Entscheid; Anwalts
SGOH 2011/8Entscheid Art. 1 und 22 Abs. 1 OHG: Anspruch auf Genugtuung nach OHG. Schwere der psychischen Beeinträchtigung nach einem sexuellen Übergriff war ungenügend abgeklärt. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2012, OH 2011/8).Vizepräsidentin Marie-Theres Rüegg-Haltinner, Versicherungsrichterin Marie Löhrer, a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiber Marcel KuhnEntscheid vom 14. Februar 2012in SachenA. ,Rekurrentin,vertreten durch Kinderschutzzentrum St. Gallen, Claudiusstrasse 6, 9006 St. Gallen,gegenSicherheits- und Justizdepartement des KantonsSt. Gallen, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,betreffendGenugtuungSachverhalt: Rekurrentin; Bericht; Vergewaltigung; Opfer; Gallen; Genugtuung; Kantons; Unbekannte; Anspruch; Verfügung; Untersuch; Psychische; Beeinträchtigung; Recht; Untersuchung; Vorinstanz; Kantonsspital; Gewalt; Unbekannten; Aussagen; Abklärung; Körperliche; Scheide; Vorliegen; Rekurs; Ausführungen; Opferhilfegesetz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 205Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 StGB, Art. 183 Ziff. 1 und aArt. 220 StGB, Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 lit. a und b des Haager Kindesschutzübereinkommens (HKsÜ); Zuständigkeit der schweizerischen Gerichtsbarkeit bei Entführung und Entziehung eines Unmündigen. Schweizerische Gerichtsbarkeit bejaht in einem Fall, in welchem eine nicht allein sorgeberechtigte Mutter verhinderte, dass der Sohn, der zuvor im Einverständnis des in der Schweiz wohnhaften Vaters ferienhalber zu seiner Grossmutter in die Ukraine ausgereist war, an den Wohnsitz in der Schweiz zurückkehrte (E. 5).
Regeste b
Art. 31 und aArt. 220 StGB; Entziehen eines Unmündigen bzw. Minderjährigen; Strafantragsfrist. Das Entziehen eines Unmündigen bzw. Minderjährigen ist ein Dauerdelikt. Die Strafantragsfrist beginnt bei der Tatvariante der "Weigerung der Rückgabe" ab dem Zeitpunkt, in welchem der rechtswidrige Zustand aufhört. Der zu einem früheren Zeitpunkt gestellte Antrag umfasst auch das nachfolgend weiter andauernde strafbare Verhalten (E. 6.3 und 6.4).
Beschwerde; Schweiz; Beschwerdegegnerin; Aufenthalt; Antrag; Beschwerdeführer; Urteil; Ukraine; Unmündigen; Dauerdelikt; Antrag; Entziehen; Staat; Brugg; Recht; Kindes;Zustand; Aufenthalts; Verhalten; Barkeit; Vorinstanz; Sorge; Person; Freiheitsberaubung; Gewöhnlichen; Rechtswidrige; Aufenthaltsort
141 IV 10Art. 183 StGB; Freiheitsberaubung und Entführung. Der Tatbestand der Freiheitsberaubung gemäss Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ist restriktiv anzuwenden. Erfasst werden Situationen, in denen Personen gänzlich an der Betätigung der körperlichen Fortbewegungsfreiheit gehindert werden. Diese Voraussetzung ist bei Kindern, denen der Zugang zum Wohnort ihrer Mutter verwehrt wird, die sich jedoch grundsätzlich frei bewegen können, nicht erfüllt (E. 4.4). Jeder Elternteil, der das Recht hat, über den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, ist grundsätzlich berechtigt, diesen zu verändern, ohne eine Entführung im Sinne von Art. 183 Ziff. 2 StGB zu begehen. Widerspricht die Verbringung des Kindes an einen anderen Ort massiv dessen Interessen und Wohl, lässt sich die Tat nicht mehr mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtfertigen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.5). Recht; Freiheit; Kindes; Kinder; Entführung; Freiheitsberaubung; Aufenthaltsort; Recht; Elterliche; Beschwerde; Urteil; Mutter; Beschwerdeführer; Eltern; Tatbestand; Vorinstanz; Person; Sorge; Fortbewegungsfreiheit; Erziehung; Körperliche; Erfüllt; Elterlichen; Personen; Bestimmen; Rechtsprechung; Nigeria; Interesse; Aufenthaltsbestimmungsrecht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-1053/2018AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Verwerflich; Verfahren; Delikte; Handlung; Verwerfliche; Taten; Unentgeltliche; Vorinstanz; Asylwiderruf; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Flüchtling; Vergewaltigung; Handlungen; Verwerflichkeit; Gewährt; Ersuchte; Rechtsvertreter; Verschulden; Freiheit; Vorinstanzliche; Entführung; Kantonsgericht; Versuchte; Verbrechen
C-1218/2013EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Sicherheit; Einreiseverbot; Gericht; Kantons; Vollzug; Verfügung; Urteil; Gefährdung; Urteil; Verhalten; Person; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Fernhaltemassnahme; Gefahr; Massnahme; Schwere; Ausländer; Rechtlich; Wiegen; Amtes; Obergericht; Frankreich; Freizügigkeit; Justizvollzug; Interesse

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2021.7Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Filter; öffnen; Hinzufügen; Urteil; Freiheit; Berufung; Kinder; Waffe; Waffen; Massnahme; Verfahren; Dolch; Verfahren; Entscheid; Recht; Dolche; Recht; Bundes; Behandlung; BStGer; Amtlich; Beweis; Entscheide; Täter; Verfahrens; Amtliche
BG.2020.19Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Geschädigte; Kanton; Schwiegermutter; Geschädigten; Schwiegereltern; Schuld; Schwiegervater; Kantons; Verfolgung; Schuldanerkennung; Behörden; Wohnung; Erpressung; Gallen; Beschuldigte; Zuständig; Gericht; Beschuldigten; Mittäter; Unterzeichnung; Gesuch; Drohung; Ortes; Nötigung; Delikt; Erfolg; Ex-Ehefrau; Qualifizierte; Verfolgungshandlungen; Habe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, FingerhuthPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen 2008
Stefan Trechsel kommentar, 2. Aufl., Zürich1997
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