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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 183OR from 2023

Art. 183 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 183 VII. In relation to division of estate and land purchase

The special provisions governing assumption of debt when dividing estates or disposing of pledged immovable property are unaffected.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 183 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 97 88 Art. 832 Abs. 2 und 834 ZGB; Art. 176, 177 und 183 OR. Ein rückkaufsberechtigter Käufer braucht das Grundstück nur mit jenen Lasten zu erwerben, die zum Zeitpunkt der Vormerkung des Rückkaufsrechts im Grundbuch schon bestanden haben. Die Möglichkeit, eine nachträglich errichtete Grundpfandschuld zu übernehmen, statt den Kaufpreis bar zu bezahlen, stellt für den Käufer in der Regel eine Erleichterung dar. Wenn nachgehende Grundpfandrechte durch den Rückkaufspreis gedeckt sind, ist der Käufer in seiner Rechtsstellung nicht beeinträchtigt (Bestätigung der Rechtsprechung).

über; Grundstück; Schuld; Rückkaufs; Kaufpreis; Grundbuch; Beklagten; Recht; Hypothekarschuld; Grundpfandverschreibung; Kommentar; Löschung; Käufer; Rückkaufsrecht; Zinsen; Schuldübernahme; Grundstücke; Vorinstanz; Gläubiger; Grundpfandrecht; Grundstückes; Regel; Kaufvertrag; übernehmen; Appellation; Privatrecht; Eigentumsübergang; Übernahme; Meier-Hayoz
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