E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 183 IPRG vom 2023

Art. 183 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 183 und sichernde Massnahmen

1 Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorsorgliche oder sichernde Massnahmen anordnen.

2 Unterzieht sich die betroffene Partei nicht freiwillig der angeordneten Massnahme, so kann das Schiedsgericht oder eine Partei das staatliche Gericht um Mitwirkung ersuchen; dieses wendet sein eigenes Recht an. (1)

3 Das Schiedsgericht oder das staatliche Gericht (2) können die Anordnung vorsorglicher oder sichernder Massnahmen von der Leistung angemessener Sicherheiten abhängig machen.

(1) Fassung gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).
(2) Ausdruck gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163). Die Änd. wurde im ganzen Text berücksichtigt.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 183 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNV130003Vollstreckbarerklärung (Kostenvorschuss)Beschwerde; Gericht; Gebühr; Verfahren; Kostenvorschuss; Streitwert; Vorinstanz; Gesuch; Anerkennung; Schiedsspruch; Gerichtsgebühr; Recht; Entscheid; Vollstreckung; Vollstreckbarerklärung; Schiedssprüche; Kostenvorschusses; Vollstreckbarkeit; Schiedsspruchs; Ausländische; Gesuchsgegnerin; Ordentliche; Partei; Verlangte; Million; Inländische; Äquivalenzprinzip; Anerkennungs; Gebühren; Gerichtsgebühren
BEZK 2012 111Art. 374 ZPO vorsorgliche Massnahmen im Schiedsverfahren, Art. 261 ZPO vorsorgliche Massnahmen, Art. 63 ZPO Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit und falscher VerfahrensartMassnahme; Vorsorglich; Vorsorgliche; Staatliche; Gericht; Staatlichen; Massnahmen; Berufung; Verfahren; Gerichte; Berufungsklägerin; Schiedsgericht; Recht; Verfahrens; Zuständigkeit; Partei; Schiedsvereinbarung; Statuten; Hauptsache; Vorsorglichen; Berufungsbeklagte; Verfahren; Verfahrensordnung; Gesuch; Parteien; Dringlichkeit; Angerufen; Berufungsbeklagten; Kommentar

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.24 (AG.2019.801)Einsprache nach Art. 278 SchKG (Arrest-Nr. A.2018.124)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Schweiz; Arrest; Beschwerdegegnerin; Zivilgericht; Forderung; Entscheid; Schiedsgericht; Werden; Genügen; Genügend; Agreement; Partei; Vereinbarung; Gemacht; Genügende; Parteien; Gemäss; Arrestforderung; Schreiben; Genügenden; Gericht; Geltend; Worden; Verfahren; Forderungen; Diesem; Escrow; Agreements
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz