Art. 183 Finanzen
1 Der Bundesrat erarbeitet den Finanzplan, entwirft den Voranschlag und erstellt die Staatsrechnung.
2 Er sorgt für eine ordnungsgemässe Haushaltführung.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
80 I 1 | Kantonales Zivilprozessrecht. Willkür. Gelten die allgemeinen Vorschriften über die Editionspflicht auch für die Vorlegung amtlicher Akten? | Edition; Akten; Kanton; Vormundschaftsbehörde; Editionspflicht; Behörden; Recht; Vorschrift; Gutachten; Zivilprozess; Vorschriften; Kantons; Interesse; Entscheid; Kantonsgericht; Vormundschaftlichen; Amtlicher; Amtsgeheimnis; Funktionär; Gerichte; Vorlegung; Graubünden; Urteil; Zeugnis; Verwaltungsbehörden; Gutachtens; Urkunde; Bezirksgericht |