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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 18 UVG vom 2023

Art. 18 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 18 3. Abschnitt: Invalidenrente (1) Invalidität

1 Ist der Versicherte infolge des Unfalles zu mindestens 10 Prozent invalid (Art. 8 ATSG (2) ), so hat er Anspruch auf eine Invalidenrente, sofern sich der Unfall vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters ereignet hat. (3)

2 Der Bundesrat regelt die Bemessung des Invaliditätsgrades in Sonderfällen. Er kann dabei auch von Artikel 16 ATSG abweichen.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).
(2) SR 830.1
(3) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 25. Sept. 2015 (Unfallversicherung und Unfallverhütung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4375; BBl 2008 5395, 2014 7911).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 18 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2019.121Invalidenrente UVGBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Linke; Linken; Recht; Recht; Beschwerdegegnerin; Bericht; Unfall; Tabelle; Arbeit; Abzug; Dominant; Valideneinkommen; Rechte; Tabellenlohn; Schmerz; Dominante; Rechten; Untersuchung; Hinweis; Vorliege; Tätigkeiten; Kreisärztliche; Invalidenrente; Medizinisch; Rente; Kreisarzt
SOVSBES.2018.161UnfallversicherungBeschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Suva-Nr; Schulter; Integrität; Beschwerdegegnerin; Beurteilung; Unfall; Recht; Kreisärztin; Rechte; Integritätsentschädigung; Rechten; Bundesgericht; Urteil; Medizinische; Beweis; Zumutbarkeit; Untersuchung; Bundesgerichts; ärztlich; Integritätsschaden; Arbeitsmarkt; ärztliche; Zumutbar; Einschränkung; Zumutbarkeitsprofil; Einsprache
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2018/13Entscheid Art. 18 und 19 UVG. Rentenanspruch. Die geltend gemachten organisch nicht nachweisbaren Leiden stehen nicht in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit dem Unfallereignis im Sinn von BGE 115 V 133. Qualifikation des Unfalls als mittelschwer im Grenzbereich zu den leichten Unfällen. Die somatischen Unfallfolgen führen nicht zu einem rentenbegründenden Mindestinvaliditätsgrad (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. März 2020, UV 2018/13). Beschwerde; UV-act; Unfall; Beschwerdeführerin; Sprung; Sprunggelenk; Rechte; Arbeitsfähigkeit; Psychisch; Rechten; IV-act; Ereignis; Psychische; Adäquat; Unfällen; Versicherungen; Schweren; Behandlung; Kausalzusammenhang; Psychischen; Unfallereignis; Kriterium; Sprunggelenks; Arthrose; Erfüllt; Fibula; Medizinische; Recht; Angepasste; Adäquate
SGUV 2018/7Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung organisch objektivierbarer Unfallfolgen in Form einer strukturellen Läsion bzw. einer schlecht verheilten strukturellen Läsion als objektivierbares Korrelat im Leistungseinstellungszeitpunkt. Unstreitiges Vorliegen organischer Körperschädigungen in Form einer Kontusion und Distorsion des gesamten Rückens nach dem Unfall. Wegfall der Kontusions- und Distorsionsfolgen im Leistungseinstellungszeitpunkt. Verneinung typischer Verletzungsfolgen nach einem Schleudertrauma oder einer äquivalenten Verletzung in Form eines typischen Beschwerdebildes mit einer Häufung von Beschwerden. Im Vordergrund steht eine psychische Symptomatik, welche für die Arbeitsunfähigkeit hauptverantwortlich ist. Adäquanzprüfung unter Anwendung der "Psycho-Praxis". Mittelschwerer Unfall im Grenzbereich zu den leichten Unfällen. Höchstens eines der Adäquanzkriterien ist in nicht ausgeprägter Form erfüllt. Verneinung der Adäquanz (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. März 2020, UV 2018/7). Beschwerde; Unfall; Suva-act; Beschwerdeführerin; Beschwerden; Psychisch; Psychische; Medizinisch; Medizinische; Recht; Medizinischen; Untersuchung; Verletzung; Organisch; Beschwerdegegnerin; Schleudertrauma; Adäquanz; Erwägung; Psychischen; Hinweis; Unfallfolgen; Urteil; Bundesgerichts; Beweis; Linke; Distorsion; Hinweise; Wirbelsäule; Natürliche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 84 (8C_773/2020)
Regeste
Art. 15 Abs. 2 UVG ; Art. 22 Abs. 4 und Art. 24 Abs. 3 UVV ; Bestimmung des versicherten Verdienstes zur Bemessung der Rente eines Werkstudenten. Versicherter Verdienst von Werkstudenten. Übersicht über die Rechtsprechung (E. 4) und die im Schriftum geübte Kritik (E. 5). Eine gerichtliche Normkorrektur mittels der Figur der unechten Lücke im Sinne der Schaffung einer Sonderregel für Werkstudenten würde im vorliegenden Fall die Grenzen des institutionell Zulässigen (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 164 BV ) überschreiten (E. 7.4).
Recht; Recht; Verdienst; Ausbildung; Unfall; Beruf; Beschwerde; Hinweis; Rente; Werkstudent; Urteil; Verordnung; Rechtsprechung; Berufliche; Werkstudenten; Versicherung; Renten; Beschwerdeführer; Schnupperlehrling; Verdienstes; Bildung; Unfallversicherung; Lehrling; Lücke; Primäre; Person; Arbeit; Invalidität; Studenten; Lehrlinge
147 V 161 (8C_268/2020)
Regeste
Art. 6 Abs. 1, Art. 18 und Art. 22 UVG ; Art. 17 Abs. 1 ATSG ; Revision der Invalidenrente der Unfallversicherung. Erkrankt die versicherte Person nach der Rentenzusprache, so stellt eine aus dieser Krankheit resultierende vollständige Erwerbsunfähigkeit keinen Revisionsgrund für die Invalidenrente der Unfallversicherung dar (E. 4 und 5).
Unfall; Rente; Beschwerde; Renten; Person; Gesundheit; Erwerbsunfähigkeit; Invalidenrente; Beschwerdeführerin; Natürliche; Urteil; Revision; Unfallversicherung; Kausalzusammenhang; Natürlichen; Unfallereignis; Revisionsgr; Ursache; Anspruch; Erreichen; Ersatzkasse; Gesundheitsschaden; Rentenalter; Erkrankung; Hinweis; Gesundheitszustand; Kausalität; Unfallfremd

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4737/2012EingliederungsmassnahmenBeschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; Versicherung; Rente; Erwerb; Schweiz; Leistung; Kontakt; ärztliche; B/B-act; Beruflich; Vorinstanz; Anspruch; Verweis; Berufliche; Deutschland; Recht; Verweistätigkeit; Verfahren; Massnahmen; Beurteilung; Invalide; Verfügung; Invalidität; Dienst; A/B-act; Eingliederung; Arbeitsfähigkeit
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