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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 179SCC from 2023

Art. 179 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 179 Breach of the privacy of a sealed document

Any person who without authority opens a sealed document or sealed mail in order to obtain knowledge of its content,any person who disseminates or makes use of information he has obtained by opening a sealed document or sealed mail that was not intended for him,shall be liable on complaint to a fine.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 179 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230037Zahlungsbefehl Nr. ...Beschwerde; Betreibung; Betreibungs; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; SchKG; Kanton; Entscheid; Konkurs; Amtlich; Begründung; Betreibungsbeamte; Partei; Amtliche; Obergericht; Unterschrift; Betreibungsamtes; Kantons; Stempel; Aufsichtsbehörde; Treten; Vorinstanzlichen; Schreibweise; Verfahren; Betreibungsämter; Angefochtene; Vernehmlassung; Frist
ZHUE180089EinstellungBeschwerde; Daten; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; IPhone; Staatsanwaltschaft; Beweis; Recht; Recht; Schrift; Gelöscht; Verfahren; Verfahren; Fragliche; Rückgabe; Beschwerdeverfahren; Einstellung; Verletzung; WhatsApp; Verschluss; Beweise; Datenanalyse; Trechsel; Unbefugt; Beschwerdegegnern; Mobiltelefon; Entschädigung; Untersuchung; Novies; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.61 (AG.2020.38)gewerbsmässiger Diebstahl, gewerbsmässiger Betrug, gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfache Urkundenfälschung, Erschleichen einer falschen Beurkundung, Irreführung der Rechtspflege, mehrfache Verletzung des Schriftgeheimnisses sowie Führen eines MotorfahrzeBerufung; Anschlussberufung; Berufungskläger; Anschlussberufungsbeklagte; Monate; Anschlussberufungsbeklagten; Weiter; Werden; Delikt; Bedingt; Probezeit; Gewerbsmässige; Strafe; Freiheitsstrafe; Dezember; Gewerbsmässigen; Urteil; Schwer; Gericht; Monaten; Vorinstanz; Berufungsklägers; Ausgesprochen; Welche; Jahren; Gemäss; Führen; Ausgesprochene; Allerdings; Strafbefehl
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 126 (6B_943/2019) Art. 179 ter StGB ; Aufnehmen von Gesprächen ohne Einwilligung der anderen Gesprächsteilnehmer; Begriff des "nichtöffentlichen Gesprächs". Die Würdigung eines Gesprächs als "nichtöffentlich" im Sinne von Art. 179 bis und 179 ter StGB erfordert nicht notwendig, dass sich dieses auf den Geheim- oder Privatbereich der anderen Gesprächsteilnehmer bezieht oder in einem persönlichen oder geschäftlichen Kontext erfolgt. Das Gespräch ist nicht öffentlich, wenn sich, in Anbetracht der gesamten Umstände, dessen Teilnehmer in der legitimen Erwartung unterhalten, dass ihre Äusserungen nicht für jedermann verständlich sind (Änderung der Rechtsprechung; E. 2 und 3). Conversation; Privé; Domaine; Secret; Publique; Personne; Arrêt; Consid; Pénal; D'une; Fédéral; Tribunal; été; L'art; Contre; Cit; Personnel; Public; était; être; L'arrêt; Jurisprudence; Conversations; Propos; Elles; Pénale; Droit; Avait; Personnes; Comme
141 IV 437Art. 181 StGB; Nötigung durch Stalking. Belästigt der Täter das Opfer vielfach und über längere Dauer, ist mit der Zeit jede einzelne Handlung geeignet, die Handlungsfreiheit des Opfers derart einzuschränken, dass ihr eine mit Gewalt oder Drohung vergleichbare Zwangswirkung zukommt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2). Widerrechtlichkeit der Einschränkung der Handlungsfreiheit und mehrfach versuchte Nötigung vorliegend bejaht (E. 3.3). Beschwerde; Handlung; Beschwerdegegner; Nötigung; Beschwerdeführerin; Stalking; Ersucht; Handlungen; Beschwerdegegners; Handlungsfreiheit; Recht; Person; Gericht; Versuchte; Urteil; E-Mail; Verhalten; Recht; Vorinstanz; E-Mails; Gespräch; Gewalt; Beziehung; Basel-Stadt; Anklageschrift; Drohung; Belästigungen; Androhung; Ernstlicher; Opfer

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.66, BP.2023.38Bundes; Sicherheit; Anzeige; Anzeigeerstatter; Person; Beschwerde; Sicherheitsdienst; Verordnung; Transport; Personen; Bundesanwaltschaft; Securitas; Mitarbeiter; Aufgabe; Aufgaben; Verkehr; Recht; Maske; Kontrolle; Daten; Gestellte; Sicherheitsorgane; Transportunternehmen; Rechtlich; Anzeigeerstatters; -Verordnung; Angestellte; Bundesgericht; Sicherheitsdienstes
SK.2016.22Erwerben und Lagern falschen Geldes (Art. 244 StGB), mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB), mehrfache Widerhandlungen (Besitz, Konsum, Anstalten treffen und Verkauf) gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 BetmG und Art. 19a BetmG), Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB), mehrfache einfache Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 2 StGB), mehrfache Tätlichkeiten (Art. 126 Abs. 1 StGB), Drohung (Art. 180 Abs. 2 Bst. b StGB), Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB), mehrfacher Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB), mehrfache Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB), mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB); mehrfacher Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies Ziff. 1 StGB)

Verfahrenstrennung (Art. 30 StPO), Einstellung (Art. 329 Abs. 4 StPO)
Verfahren; Bundes; Mehrfache; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerde; Mehrfacher; Verfahren; Kammer; Anklage; Bundesstrafgerichts; Privatklägerin; Bundesanwaltschaft; Parteien; Anklageschrift; Antrag; Bundesstrafgerichtes; Anträge; Verfahrens; Vereinbarung; Entscheid; Amtlich; Tätlichkeiten; Sistierung; Missbrauch; Unentgeltlich; Entschädigung; Verfahrenskosten; Septies; Hausfriedensbruch
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