E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice civile svizzero (CCS)

Art. 178 CCS dal 2023

Art. 178 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 178 5. Restrizioni del potere di disporre

1 Se necessario per assicurare le basi economiche della famiglia o per adempire un obbligo patrimoniale derivante dall’unione coniugale, il giudice, ad istanza di un coniuge, può subordinare al consenso di questo la disposizione di determinati beni da parte dell’altro.

2 Il giudice prende le appropriate misure conservative.

3 Se vieta a un coniuge di disporre di un fondo, ne ordina d’ufficio la menzione nel registro fondiario.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 178 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220015EhescheidungGrundbuch; Berufung; Recht; Ansprüche; Grundbuchsperre; Vorinstanz; Liegenschaft; Anzuweisen; Ehefrau; Anzuweisen; Liegenschaften; Grundbuchsperren; Gerin; Anträge; Begleichung; Verfügung; Berufungskläger; Strasse; Massnahme; Partei; Berufungsklägerin; Grundbuchamt; Beklagten; Sämtlicher; Unentgeltliche; Urteil; -Strasse; Massnahmen; Parteien
ZHLY210017Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Recht; Grundbuch; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Terrecht; Güterrechtliche; Verfügung; Rungen; Verfahren; Grundbuchsperre; Anspruch; Güterrechtlichen; Liegenschaft; Liegenschaften; Entscheid; Ansprüche; Beweisauflageverfügung; Glaubhaft; Zusammenhang; Partei; Massnahme; Verfahren; Akten; Gefährdung; Berufungsverfahren; Mutter; [Adresse]; Kataster; Beweisabnahmeverfügung
Dieser Artikel erzielt 37 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2020.11 (AG.2020.611)Vorsorgliche Massnahmen während des ScheidungsverfahrensEhefrau; Ehemann; Berufung; Unterhalt; Entscheid; Werden; Unterhalts; Arbeit; Gemäss; Dispositiv; Tätig; Zivilgericht; Ehemanns; Partei; Welche; August; Dispositivs; Lassen; Einkommen; Betrag; Kinder; Weiter; Rechtliche; Gericht; Stellt; Verfügung; Gegenüber; Massnahmen; Ferien; Monatlich
BSZB.2020.10 (AG.2020.518)GetrenntlebenBerufung; Liegenschaft; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Entscheid; Liegenschaften; Verfügung; Rechtlichen; Berufungsbeklagten; Ehemann; Unterhalt; Ehefrau; Vermögen; Verkauf; Familie; Angefochten; Verfügungsbeschränkung; Ansprüche; Februar; Werden; Weiter; Gericht; Zivilgericht; Eheliche; Kommen; Angefochtenen; Vermögens; Vermögensrechtliche; Eingabe; Gemäss
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 453 (5A_648/2016)Art. 178 ZPO; Begriff der Echtheit einer Urkunde. Art. 178 ZPO betrifft nur die Echtheit im engeren Sinne, also die Frage, ob die Urkunde von derjenigen Person stammt, die als Urheber erkennbar ist. Art. 178 ZPO betrifft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde (E. 3). Echtheit; Urkunde; Richtigkeit; Zivilprozess; Urteil; Urkunden; Inhaltliche; Botschaft; Unterschrift; Recht; Beschwerde; Zivilprozessordnung; Echtheit; Urheber; Erkennbar; Echtheit; Recht; Partei; Inhaltlichen; Zweifel; Bestreitung; Lehre; Aussteller; Erkennbare; Dokument; ZPO;
118 II 378Art. 178 ZGB; Beschränkung der Verfügungsbefugnis eines Ehegatten. Diese Vorschrift findet auch beim Erlass vorsorglicher Massnahmen im Scheidungsverfahren sinngemäss Anwendung und dient auch der Sicherung güterrechtlicher Ansprüche. Der Richter darf jedoch nicht einen strikten Beweis verlangen, dass eine ernsthafte und aktuelle Gefährdung vorliege, sondern hat sich mit der blossen Glaubhaftmachung einer Gefährdung zu begnügen. Beschwerde; Appellation; Vermögens; Beschwerdeführerin; Appellationshof; Verfügung; Beschwerdegegner; Gefährdung; Ansprüche; Schweiz; Gesuch; Verfügungs; Beweis; Vermögenswerte; Scheidung; Maria; Ernsthaft; Sicherung; Entscheid; Interesse; Erlass; Güterrechtlichen; Ehemann; Vermögensverschiebungen; Belastungsverbot; Ehegatten; Verfahren; Kanton; Vorsorgliche; Finanziellen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Rolf VetterliKommentar, Band I2017
VetterliKommentar Scheidung2017
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz