Art. 177 CPS de 2023
Art. 177 Injure
1 Celui qui, de toute autre manière, aura, par la parole, l’écriture, l’image, le geste ou par des voies de fait, attaqué autrui dans son honneur sera, sur plainte, puni d’une peine pécuniaire de 90 jours-amende au plus. (1)
2 Le juge pourra exempter le délinquant de toute peine si l’injurié a directement provoqué l’injure par une conduite répréhensible.
3 Si l’injurié a riposté immédiatement par une injure ou par des voies de fait, le juge pourra exempter de toute peine les deux délinquants ou l’un d’eux.
(1) Nouvelle teneur du membre de phrase selon le ch. II 1 al. 16 de la LF du 13 déc. 2002, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 ([RO 2006 3459]; FF 1999 1787).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | K 2016/5 | Entscheid Personalrecht, Forderung aus Arbeitsverhältnis (fristlose Kündigung), | Arbeit; Recht; Kündigung; Hinweis; Lehrperson; Beklagten; Hinweisen;Lehrpersonen; PersG; Verbindung; Klägers; Recht; Person; Fristlos; Verfahren; Fristlose; Wichtigen; Klage; VerwG; Arbeitsverhältnis; VerwGE; Rechtlich; Gründen; Rudolph; Entschädigung; Arbeitsunfähigkeit; Hinweisen |
SG | OH 2016/1 | Entscheid Art. 13 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 OHG. Anspruch auf längerfristige Hilfe in Form von Anwaltskosten. Anwaltskosten, die ihm Rahmen eines aufenthaltsrechtlichen Rekursverfahrens anfallen, nachdem das Opfer infolge von häuslicher Gewalt das Getrenntleben vor Ablauf von drei Jahren verlangte und deshalb das Aufenthaltsrecht verlor, sind nicht durch die Opferhilfe zu übernehmen. Es fehlt der adäquate Kausalzusammenhang (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2017, OH 2016/1). | Opfer; Rekurrentin; Aufenthalt; Hilfe; Opferhilfe; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Anwalt; Recht; Gewalt; Anwalts; Leistung; Häusliche; Kausalzusammenhang; Anwaltskosten; Adäquate; Verfahren; Gesuch; Rekurs; Ehemann; Längerfristige; Unmittelbar; DOMINIK; ZEHNTNER; Adäquaten; Juristische; Vorinstanz; Natürliche; Voraussetzung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
133 IV 308 (6P.232/2006) | Schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB); Idealkonkurrenz. Eine schwere Körperverletzung im öffentlichen Raum kann in Idealkonkurrenz auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllen, allerdings nur, wenn sie für den unbefangenen durchschnittlichen Dritten aufgrund der gesamten Umstände klar erkennbar als rassendiskriminierender Akt erscheint (E. 8). Diese Voraussetzung war im beurteilten Fall nicht erfüllt (E. 9). | Rasse; Tatbestand; Rassen; Beschwerde; Opfer; Rassendiskriminierung; Beschwerdeführer; Gewalt; Äusserung; Gewalttätigkeit; Körperverletzung; Durchschnittliche; Unbefangene; Recht; Person; Unbefangenen; Durchschnittlichen; Ethnie; Recht; Rassistisch; Umstände; Menschenwürde; Tätlichkeit; Rassistische; Religion; Tätlichkeiten; Rasse; Erfüllt; Äusserungen |
131 IV 97 | Art. 177 und 28 StGB; Beschimpfung, Strafantrag. Das Tatgeschehen ist für einen gültigen Strafantrag ausreichend umschrieben, wenn unter Schilderung der näheren Umstände ausgeführt wird, der Antragsteller sei vom Verletzen beschimpft worden. Die Aufzählung der einzelnen Schimpfwörter ist nicht notwendig (E. 3.3). | Antrag; Antragsteller; Urteil; Beschimpfung; Beschwerde; Beschimpft; Davos; Schimpfwörter; Nichtigkeitsbeschwerde; Sachverhalt; Behörde; Recht; Willen; Wichser; Täter; Vorinstanz; Wörter; Polizei; Aussage; Verfahren; Worden; Richter; Inhaltlich; Wird; Kreisamt; Beschwerdeführer; Qualifikation; Prättigau/Davos; Vorfall |