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SchKG ()

Art. 170 SchKG () drucken

Art. 170 5. Ordinaziuns preventivas

Immediatamain suenter che la dumonda da concurs è fatga, po la dretgira ordinar las mesiras preventivas ch’èn necessarias per defender ils dretgs dals crediturs.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 170 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170265Nichtigkeit der Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Beschwerde; Bungs; Gläubiger; Konkurs; Nichtig; Nichtigkeit; Gläubigerin; Schuldner; Dische; Schuldnerin; SchKG; Ausländische; Recht; Interesse; Verfahren; Anerkennung; Vorinstanz; Feststellung; Dischen; Ausländischen; Schweiz; Verfahrens; Bundesgericht; Schiedsverfahren; Betreibungsbegehren; Aufsichtsbehörde; Forderung; Konkursdekret
ZHPS160242Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung (Art. 190 SchKG)Schuldner; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Instanz; SchKG; Konkurseröffnung; Schuldners; Urteil; Gläubigern; Schweiz; Aufenthalt; Betreibung; Vorinstanz; Entscheid; Parteien; Unbekannt; Aufenthalts; Verfahren; Entziehen; Vorgängige; Bundesgericht; Bezirksgericht; Genswerte; Digen; Publikation; Wohnsitz; Kostenvorschuss

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 573 (5A_394/2017)Art. 169 f. DBG, Art. 78 StHG, Art. 274 SchKG; Vollzug eines Steuerarrestes; Bezeichnung der Arrestgegenstände; Gültigkeit eines Begehrens um Ergänzung des Arrestes. Voraussetzungen, unter welchen ein Sicherstellungsbegehren der Steuerbehörde einem Arrestbefehl gleichgestellt ist, insbesondere mit Bezug auf die Bezeichnung der Arrestgegenstände. Zuständigkeit und Verfahren (E. 4). Séquestre; Sûretés; Demande; été; Détient; Société; Actions; Ordonnance; Auprès; Canton; Banque; Relation; Autorité; Fédéral; Séquestre; Consid; Fiscal; L'autorité; Arrêt; Cantonal; Fiscale; Office; Décision; Direct; Exécuter; Suite; Biens; Exécution; Impôts; Amendes
140 III 372 (5A_144/2014)Art. 80 f. SchKG, Art. 170 OR; definitive Rechtsöffnung und Zession. Der Zessionar kann sich auf ein vom Zedenten erstrittenes Urteil als definitiven Rechtsöffnungstitel berufen, wenn seine Rechtsnachfolge liquide nachgewiesen ist. Der Richter kann definitive Rechtsöffnung bewilligen, auch wenn provisorische Rechtsöffnung beantragt worden ist (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Urteil; SchKG; Provisorische; Forderung; Beschwerde; Betreibung; Zession; Kantons; Kantonsgericht; Rechtsnachfolge; Entscheid; Schuldner; Zessionar; Vorinstanz; STAEHELIN; Zedent; Kantonsgerichts; Graubünden; Praxis; Gemeinde; Verweigern; Schuldbetreibung; Gelegte; Rechtsnachfolger; Beschwerdegegnerin
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