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Lescha davart il dretg d’autur (LDAu)

Art. 17 Lescha davart il dretg d’autur (LDAu) drucken

Art. 17 Dretgs da programs

Il patrun ha sulet il dretg d’exequir las cumpetenzas exclusivas d’utilisaziun d’in program da computer, sche quel vegn cre? d’in lavurant cun exequir activitads da servetsch sco er cun ademplir obligaziuns contractualas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 17 Lescha davart il dretg d’autur (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE140063vorsorgliche MassnahmenMassnahme; Software; Stellung; Vorsorglich; Verfahren; Beklagten; Parteien; Stellungnahme; Vorsorgliche; Windows; Urheberrecht; Verhandlung; Definitiv; Begehren; Hauptsache; Massnahmen; Vorsorglichen; Anordnung; Käufer; Neuentwicklung; Regel; Massnahmebegehren; Rechte; Gesuchsgegnerin; Glaubhaft; Klagefundament; Schriftenwechsel; Entscheid
SOZKBER.2015.52Forderungen (Durchgriffshaftung)Berufung; Group; _-Group; Vorinstanz; Recht; Berufungskläger; Cloud; Berufungsklägerin; _-Cloud; Konkurs; Software; Recht; Berufungsbeklagte; Bilanz; Beklagten; Gesellschaft; Klage; Rechtsmissbräuchlich; Verwaltungsrat; Urheber; Privat; Protokoll; Unrichtig; Private; Berufungsbeklagten; Ziffer; Rechte
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