Art. 16a nach einer leichten Widerhandlung (1)
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2 Nach einer leichten Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.
3 Die fehlbare Person wird verwarnt, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis nicht entzogen war und keine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.
4 In besonders leichten Fällen wird auf jegliche Massnahme verzichtet.
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2001, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2002 2767, 2004 2849; BBl 1999 4462).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU120001 | einfache Verkehrsregelverletzung | Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Stadt; Winterthur; Stadtrichteramt; Leichte; Urteil; Beschuldigten; Vorinstanz; Busse; Leichten; Geschwindigkeit; Verfahren; Vorinstanzlich; Leichter; Sachverhalt; Polizei; Entscheid; Vorinstanzliche; Umstände; Stadtrichteramtes; Verteidigung; Kontrolle; Befehl; Vorschriften; Verfahrens; Willkürlich; Höchstgeschwindigkeit |
LU | 7H 15 166 | Führerausweis auf Probe. Der Tatbestand des Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis der entsprechenden Kategorie ist erfüllt, sobald die objektiven Tatbestandselemente gegeben sind, kein Rechtfertigungsgrund besteht und ein Verschulden des Fahrzeuglenkers vorliegt, wobei selbst ein sehr leichtes Verschulden grundsätzlich ausreicht. In besonders leichten Fällen ist es aber erlaubt, die Mindestentzugsdauer zu unterschreiten oder ganz von einer Massnahme abzusehen. Vorliegend wurde ein besonders leichter Fall verneint. | Führerausweis; Widerhandlung; Strasse; Probe; Urteil; Verkehr; Führerausweise; Basler; Beschwerdeführer; Strassen; BGer-Urteil; Strassenverkehr; Leichte; Polizei; Führerausweises; Entzug; Entzogen; Verfahren; Motorfahrzeug; Verkehrssicherheit; Mizel; Widerhandlungen; Vorsorglich; Fälle; Motorrad; Verschulden; Ausweis; Leichten; Trottoir; Spezifischen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2009.00675 | Vorsorglicher Führerausweisentzug: Ernsthafte Bedenken an der Fahreignung; Verdacht auf Alkoholproblematik. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Alkohol; Fahreignung; Sicherungsentzug; Vorsorglich; Leichte; Recht; Vorsorgliche; Abklärung; Alkoholkonsum; Schwere; Warnungs; Führerausweis; Entzog; Trinken; Widerhandlung; Sucht; Warnungsentzug; Entscheid; Bedenken; Fahrzeug; Vorsorglichen; Regierungsrat; Rekurs; Strassenverkehr; Bundesgericht; Entzogen |
SO | VWBES.2019.386 | Führerausweisentzug | Beschwerde; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Widerhandlung; Verkehrs; Führerausweis; Geschwindigkeit; Recht; Probe; Urteil; Leichte; Strasse; Geringe; Entzogen; Verschulden; Verwaltungsgericht; Richter; Entscheid; Behörde; Mittelschwere; Probezeit; Fahrbahn; Verfügung; Vorinstanz; Entgegenkommende; Führerausweises; Busse; Beschwerdeführers; Gefahr; Nichtanpassen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-3290/2013 | Luftfahrt (Übriges) | Beschwerde; Geschwindigkeit; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Urteil; JAR-FCL; Verordnung; Hunter; Tungsgerichts; Partei; Verfahren; Bundesverwaltungsgerichts; Ständig; Entzug; Flugzeug; Parteien; Flugplan; Bewilligung; Lizenz; Flugsicherung; Ausweise; VJAR-FCL; Bundesrat; Verfügung; Reglement; Luftverkehr |
A-5692/2011 | Luftfahrt (Übriges) | Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Recht; Entzug; Verfahren; Entzug; Vorinstanz; Verfahren; Urteil; Grundsatz; Führerausweis; Rechtsprechung; Bundesgericht; Bundesverwaltungsgericht; Busse; Ausweise; Beschwerdeführern; Interesse; Helikopter; Führerausweisentzug; Urteil; ne; Partei; Idem Entzugs; Verkehrs; Gericht; Rechtlich |