Art. 168 ZGB vom 2023
Art. 168 H. Rechtsgeschäfte der Ehegatten I. Im Allgemeinen
Jeder Ehegatte kann mit dem andern oder mit Dritten Rechtsgeschäfte abschliessen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
122 III 308 | Art. 154 Abs. 2 ZGB; während des Scheidungsverfahrens abgeschlossener Erbvertrag. Diese Bestimmung ist dispositiver Natur. Ergibt sich, dass der vor der Scheidung abgeschlossene Erbvertrag über diese hinaus wirksam sein soll, so ist dies zu beachten (E. 2). | Scheidung; Ehegatte; Verfügung; Ehegatten; Erbvertrag; Wille; Ansprüche; Recht; Letztwillige; Todes; Erblasser; Gesetzliche; Wirksam; Verfügungen; Willen; Begünstigung; Auslegung; Natur; EGGER; Scheidungsfall; Errichtete; Vereinbarung; Erblassers; Liegende; Abgeschlossen |
89 II 79 | Art. 168 ZGB. In Streitigkeiten über ihr eingebrachtes Gut ist die Ehefrau allein als Partei zu betrachten; der Ehemann handelt nur als ihr Vertreter im Prozess. (Erw. 1). Art. 682 ZGB. Verzicht, zu Gunsten bestimmter mit Namen bezeichneter Miteigentümer, nicht auf das Vorkaufsrecht selbst - das gegenüber deren Rechtsnachfolgern weiterbestehen kann - jedoch auf Ausübung dieses Rechtes bei künftigen noch unbestimmten Verkäufen. (Erw. 2). Art. 43 Abs. 1 OG. Inwieweit kann das Bundesgericht die Auslegung eines Erbvertrages überprüfen? (Erw. 2). | Droit; Soeur; Crescentino; Soeurs; Gauye; Préemption; Vente; Octobre; Immeuble; Droits; Lydia; Avait; L'immeuble; Propriété; Qu'il; Propriétaire; Conclu; Frère; Contre; Partie; était; Comme; Tribunal; Action; Même; L'avenue; Elles; Angèle; Trois |