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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 167c DBG vom 2023

Art. 167c Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 167c (1) Inhalt des Erlassgesuchs

Das Erlassgesuch muss schriftlich und begründet sein und die nötigen Beweismittel enthalten. Im Gesuch ist die Notlage darzulegen, derzufolge die Zahlung der Steuer, des Zinses oder der Busse eine grosse Härte bedeuten würde.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 2 des Steuererlassgesetzes vom 20. Juni 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 9; BBl 2013 8435).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2018.92 (AG.2018.622)Kantonale Steuern pro 2004 - 2007 (BGer 2D_44/2018 vom 16. November 2018))Beschwerde; Rekurrent; Beschwerdeführer; Entscheid; Rechtlich; Rekurs; Verwaltung; Steuerverwaltung; Steuererlass; Rechts; Verfahren; Gemäss; Basel-Stadt; Steuern; Kanton; Vorliegend; Kantonale; Vorinstanz; Welche; Rekurrenten; Werden; Verwaltungsgericht; Bundessteuer; Anspruch; Erlass; Mündliche; Direkte; Steuerrekurskommission; Verfahrens; Verlangt
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