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Code civil suisse (CC)

Art. 167 CC de 2023

Art. 167 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 167 G. Profession et entreprise des époux

Dans le choix de sa profession ou de son entreprise et dans l’exercice de ces activités, chaque époux a égard ? la personne de son conjoint et aux intérêts de l’union conjugale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 94 635Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 lit. b AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Selbstkündigung. Zumutbarkeit des Verbleibens an der bisherigen Arbeitsstelle. Von einem Versicherten, dessen Ehegattin bereits an einem andern Ort lebt, kann nicht erwartet werden, dass er mangels einer neuen Arbeitsstelle langfristig und auf unbestimmte Dauer am alten Arbeitsort verbleibt und getrennt von seiner Ehefrau lebt.Arbeit; Beschwerde; Luzern; Beschwerdeführer; Ehegatte; Recht; Arbeitslosigkeit; Ehegatten; Kanton; Verhält; Ehefrau; Zumutbar; Arbeitslosenkasse; Eheliche; Arbeitsverhältnis; Verbleib; Urteil; Beschwerdeführers; Pflicht; Verschulden; Arbeitsplatz; Arbeitslosenversicherung; Entscheid; Ehelichen; Heiratete; Bleiben; Eidgenössische; Familie
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