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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 166 CPS dal 2023

Art. 166 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 166 Omissione della contabilit?

RS 281.1Il debitore che viola il dovere impostogli dalla legge di tenere regolarmente e conservare i libri di commercio e di allestire un bilancio in modo che non si possa rilevare il suo stato patrimoniale o non si possa rilevarlo interamente, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria, se viene dichiarato il suo fallimento o se contro di lui viene rilasciato un attestato di carenza di beni in seguito ad un pignoramento eseguito in conformit? dell’articolo 43 della legge federale dell’11 aprile 1889 sulla esecuzione e sul fallimento (LEF).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 166 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210309Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Konkurs; Darlehen; Recht; Anklage; Konto; Berufung; Über; Sinne; Urteil; Recht; Verfahren; Punkt; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anwaltschaft; Ordner; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Asservat-Nr; Schwester; Zahlung; Mehrfache; Unrechtmässig; Positiv
ZHSB210265Veruntreuung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Vorinstanz; Privatklägerin; Beschuldigten; Verfahren; Berufung; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Staatsanwalts; Dossier; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Urteil; Monate; Weitere; Delikt; September; Amtlich; Kosten; Gericht; Amtliche; Verfahrens; Gerichts; Entscheid; Betreffen; Limmattal; Küche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRA 2021 26Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer
BSSB.2020.9 (AG.2021.81)Raub, Erpressung (Gewaltanwendung), einfache Körperverletzung und Unterlassung der Buchführung - (Beschwerde am Bundesgericht hängig)Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägers; Gemäss; Schweiz; Werden; Urteil; Könne; Vorinstanz; Schuldig; Weiter; Täter; Kabelbinder; Landes; Wohnung; Weitere; Gewesen; Worden; Landesverweisung; Freiheitsstrafe; Spreche; Sprechen; Würde; Lassen; Bestand; Waffen; Jahren; Gericht; Treffe; Monate
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 IV 56Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB); ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB); Aufbewahrung der Geschäftsbücher einer aufgelösten Aktiengesellschaft an einem sicheren Ort (Art. 747 OR). Die Verletzung der Pflicht zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher nach der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven ist nicht gemäss Art. 166 StGB strafbar (E. 1.3). Die Liquidatoren sind persönlich verpflichtet, einen sicheren Ort für die Aufbewahrung der Geschäftsbücher der aufgelösten Aktiengesellschaft nach deren Löschung im Handelsregister zu bezeichnen. Die Verletzung dieser Pflicht fällt unter den Anwendungsbereich von Art. 325 StGB (E. 1.4.2). Verjährung (E. 1.4.3). Geschäfts; Konkurs; Geschäftsbücher; Konkursverfahren; Aufbewahrung; Beschwerde; Aktiven; Mangels; Konkursverfahrens; Beschwerdeführer; Gesellschaft; Pflicht; Handelsregister; Einstellung; Person; Löschung; Aktiengesellschaft; Juristische; Buchführung; Juristischen; Konkursamt; Aufzubewahren; Schuld; Organ; Verletzung; Personen; Unterlassung; Geschäftsbüchern; Sicheren; Recht
117 IV 163Art. 166 StGB; Unterlassung der Buchführung. Zur Erfüllung des subjektiven Tatbestandes genügt Eventualvorsatz (Präzisierung der Rechtsprechung). Buchführung; Unterlassung; Beschwerde; Eventualvorsatz; Vermögensstand; Verschleierung; Finanziellen; Buchhaltung; Nichtigkeitsbeschwerde; Tatbestand; Subjektive; Beschwerdeführer; Genügt; Gesellschaften; Vorinstanz; Erwägungen; Wiederholter; EDV-Anlage; Fortgesetzter; Sachverhalt; Berufungsverfahren; Kassationshof; Verletzung; Tatbestandes; Subjektiven; Gallen; Kantons; Urteil; Muss; Eventualvorsatz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6013/2019BerufsprüfungPrüfung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Prüfungsordnung; Register; Verurteilung; Registerauszug; Recht; Prüfungskommission; Zulassung; Beruf; Urteil; Entscheid; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Eintragung; Prüfungszweck; Immobilienbewertung; Verurteilungen; Verhältnis; Registerauszugs; Verfahren; Eintragungen; Rechtlich; Partei; Verhältnismässigkeit; Angefochten; Schweiz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
PETER ALBRECHT Kommentar zum schweizerischen Strafrecht1990
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