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Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS)

Art. 166 CCS de 2022

Art. 166 Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS) drucken

Art. 166 Relations avec l’étranger et traités internationaux

1 L’Assemblée fédérale participe ? la définition de la politique extérieure et surveille les relations avec l’étranger.

2 Elle approuve les traités internationaux, ? l’exception de ceux dont la conclusion relève de la seule compétence du Conseil fédéral en vertu d’une loi ou d’un traité international.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2007/111Entscheid Der Notenaustausch vom 15. Dezember 1977 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung der Führer- und Fahrzeugausweise und die Verwaltungsmassnahmen bildet eine genügende Voraussetzung für einen Führerausweisentzug in der Schweiz gegenüber einem hier wohnhaften Fahrzeuglenker, der im Fürstentum Liechtenstein eine Verkehrsregelverletzung begangen hat. Die Missachtung des Vortrittsrechts mit Unfall und Sachschaden stellt in der Regel eine mittelschwere Widerhandlung dar (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG (Verwaltungsrekurskommission, 6. März 2008, IV-2007/111). Recht; Strasse; Strassen; Strassenverkehr; Führer; Verkehr; Recht; Strassenverkehrs; Gefährdung; Führerausweis; Fahrzeug; Rekurrent; Vortritt; Widerhandlung; Fürstentum; Liechtenstein; Leichte; Verschulden; Entzug; Rekurrenten; Administrativmassnahme; Abgekürzt:; Führerausweises; Verkehrsregel; Rechtlich; Gefahr; Rechtliche; Administrativmassnahmen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 263 (9C_662/2012)Art. 18 Abs. 3 AHVG; Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über Sozialversicherung. Das Abkommen vom 8. Juni 1962 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der (ehemaligen) Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über Sozialversicherung ist ab 1. April 2010 nicht weiter auf kosovarische Staatsangehörige (Anerkennung Kosovos als unabhängiger Staat durch den Bundesrat am 27. Februar 2008) anwendbar, hier im Zusammenhang mit der Rückvergütung von AHV-Beiträgen, auf welche damit ein Anspruch besteht (E. 2-14). Staat; Schweiz; Kosovo; Staatsangehörigkeit; Staaten; Sozialversicherung; Republik; Sozialversicherungsabkommen; Recht; Vertrag; Verträge; Völkerrecht; Nachfolge; Gebiet; Serbien; Abkommen; Jugoslawien; Völker; Bundesrat; Serbische; Rückvergütung; Vertrags; Über; Staatsangehörige; Wiener; Person; Nachfolger; Völkerrechtlich; Gebiets

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-126/2017Reglemente NationalfondsBeschwerde; Forschung; Recht; Bundes; Schweiz; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Südafrika; Rechtliche; Gesuch; Verfügung; Behörde; Beschwerdebeil; Evaluation; Völkerrecht; Projekt; Bilaterale; Wissenschaftlich; Bundesverwaltung; Vernehmlassung; National; Ausschreibung; Innovation; Forschungsabkommen; Wissenschaftliche; Staatssekretariat; Bundesverwaltungsgericht
A-8400/2015AmtshilfeDBA-NL; Gruppe; Amtshilfe; Gruppenersuchen; Abkommen; Protokoll; Namens; Genehmigung; Auslegung; Person; Recht; Abkommens; Protokolls; Rechtlich; Genehmigungsbeschluss; Namensnennung; Beschwerde; Gruppenanfrage; Hende; Nationale; Verständigungsvereinbarung; Niederlande; Vertrag; Vorschrift; Doppelbesteuerung; Gruppenanfragen; Doppelbesteuerungsabkommen; Staat
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