E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code pénal suisse (CPS)

Art. 165 CPS de 2023

Art. 165 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 165 Gestion fautive

1. Le débiteur qui, de manières autres que celles visées ? l’art. 164, par des fautes de gestion, notamment par une dotation insuffisante en capital, par des dépenses exagérées, par des spéculations hasardeuses, par l’octroi ou l’utilisation ? la légère de crédits, par le bradage de valeurs patrimoniales ou par une négligence coupable dans l’exercice de sa profession ou dans l’administration de ses biens,aura causé ou aggravé son surendettement, aura causé sa propre insolvabilité ou aggravé sa situation alors qu’il se savait insolvable,sera, s’il a été déclaré en faillite ou si un acte de défaut de biens a été dressé contre lui, puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécuniaire.2. Le débiteur soumis ? la poursuite par voie de saisie ne sera poursuivi pénalement que sur plainte d’un créancier ayant obtenu contre lui un acte de défaut de biens.La plainte devra être portée dans les trois mois ? partir du jour où l’acte de défaut de biens a été délivré.Le créancier qui aura entraîné le débiteur ? contracter des dettes ? la légère, ? faire des dépenses exagérées, ? se livrer ? des spéculations hasardeuses, ou qui l’aura exploité usurairement n’aura pas le droit de porter plainte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 165 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210309Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Konkurs; Darlehen; Recht; Anklage; Konto; Berufung; Über; Sinne; Urteil; Recht; Verfahren; Punkt; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anwaltschaft; Ordner; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Asservat-Nr; Schwester; Zahlung; Mehrfache; Unrechtmässig; Positiv
ZHSB170493Misswirtschaft etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Geldstrafe; Urteil; Berufung; Freiheitsstrafe; Tagessätze; Tagessätzen; Vorinstanz; Verteidigung; Recht; Gläubiger; Gläubigerschädigung; Amtliche; Busse; Staatsanwaltschaft; Kantons; Verkehrsregelverletzung; Höhe; Beschuldigten; Grobe; Tatschwere; Tigen; Bezirksgerichtes; Meilen; Bestrafen; Misswirtschaft; Ordner
Dieser Artikel erzielt 15 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2015/27Entscheid Art. 52 AHVG. Organhaftung. Der Beschwerdeführer war als formelles Organ einer in Konkurs gefallenen GmbH im Handelsregister eingetragen (Geschäftsführer und einziger Gesellschafter). Weder sein Hinweis auf seine Rolle als blosser "Strohmann" noch auf seine angebliche Unerfahrenheit in geschäftlichen Dingen vermögen ihn von der Organhaftung zu entlasten. So trifft den "Strohmann" gerade den Vorwurf, sich auf Verhältnisse eingelassen zu haben, die ihm die korrekte Ausübung seiner Pflichten verunmöglichen; den Unfähigen trifft ein Übernahmeverschulden. Im Übrigen gilt ein objektivierter Verschuldensmassstab (E. 2.3). Schliesslich ist auch nicht davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer - wie geltend gemacht - urteilsunfähig war, so dass die entsprechende Vermutung des Art. 16 ZGB nicht umgestossen wird (E. 2.4) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. März 2017, AHV 2015/27). Beschwerde; Beschwerdeführer; Organ; Schaden; Geschäftsführer; Rechtlich; Rechtliche; Arbeitgeber; Verschulden; Urteil; Recht; Konkurs; Gesellschaft; Beschwerdeführers; Beschwerdegegnerin; Handelsregister; Ausgleichskasse; Schadenersatz; Pflicht; Faktischen; Arbeitnehmer; Person; Lässig; Haftung; Pflichten; Fähigkeit; Bücher
BSBES.2020.110 (AG.2020.526)Rechtsverweigerungsbeschwerde Beschwerde; Beschwerdeführerin; Schuldig; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Veruntreuung; Strafbefehl; Beschuldigten; Anklage; Rechnung; Verfahren; Gemäss; Anvertraut; Werden; Vorliegend; Basel-Stadt; Darlehen; Vorliegende; Worden; Einstellung; Kommentar; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Leistungen; Tatbestand; Misswirtschaft; Gelder; Sachverhalt; Dieser; Kunden
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 52Art. 165 Ziff. 1 StGB, Art. 33 BankG; Bankenkonkurs als objektive Strafbarkeitsbedingung der Misswirtschaft. Eine Verurteilung wegen Misswirtschaft ist auch nach einer Konkurseröffnung gestützt auf Art. 33 BankG möglich (E. 7.3 und 7.5). Konkurs; BankG; Banken; Urteil; Liquidation; FINMA; Beziehungsweise; Konkursrechtliche; Aufsichtsrechtliche; Hinweisen; Urteile; Bankengesetz; Insolvenz; Objektive; Barkeitsbedingung; Dispositivziffer; Rechtlichen; SchKG; Überschuldung; Bewilligung; Kapital; Gläubiger; Hinweisen; Basler; Beschwerde; Konkurseröffnung; Misswirtschaft; Bankenkonkurs
141 I 201 (2C_1058/2014)Art. 13, 16 und 36 BV; gesetzliche Grundlage für Grundrechtseingriffe. Die unbefristete Auflage an einen Verfügungsadressaten, wonach er den Inhalt der Verfügung nur mit Zustimmung der FINMA herausgeben oder zugänglich machen darf, stellt einen schweren Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Die FINMA verfügt über keine ausreichende gesetzliche Grundlage für einen solchen Eingriff (E. 4). FINMA; Verfügung; Gesetzlich; Gesetzliche; Grundlage; FINMAG; Beschwerde; Informationen; Person; Urteil; Daten; Geheim; Verwaltung; Personen; Zustimmung; Personendaten; Ausreichend; Öffentlichkeit; Rechtliche; Verfahren; Interesse; Recht; Geheimhaltung; Behörde; Bundesgesetz; Begründung; Ausreichende; Finanzmarktaufsicht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2021.14Berufung; Bundes; Verfahren; Schuldig; Kammer; Filter; Hinzufügen; öffnen; Entscheid; Entscheide; BStGer; Urteil; Anklage; Beschuldigte; Rechtsanwalt; Berufungsgegner; Vertrete; Vertreten; Berufungserklärung; Partei; Berufungsgegnerin; Verfahrens; Verfahren; Beschwerde; Beschuldigten; Urteils; Herrn; Ersatz
BP.2019.83Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).
Beschwerde; Akten; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahren; Kammer; Entschädigung; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Geschäft; Schuldig; Amtlich; Verteidigung; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Verwaltungsrat; Person; Beschuldigte; Amtliche; Bundesgericht; Sorgfalt; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Bundesgerichts; Einstellung; Beschwerdeführers; Verfahrens; Verteidiger;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, OggPraxiskommentar, Zürich , St. Gallen 2008
Alexander BrunnerBasler Kommentar StGB Bd. II2007
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz