Art. 164 Renseignements sur les témoins
1 Les antécédents et la situation personnelle d’un témoin ne font l’objet de recherches que si ces informations sont nécessaires pour apprécier sa crédibilité.
2 La direction de la procédure peut ordonner une expertise ambulatoire si elle a des doutes quant ? la capacité de discernement d’un témoin ou que celui-ci présente des signes de troubles mentaux et si l’importance de la procédure pénale et du témoignage le justifie.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210056 | Qualifizierter Raubversuch | Privatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Täter; Beschuldigten; Privatklägers; Motorsäge; Aussage; Recht; Verfahren; Aussagen; Habe; Verletzung; Gebäude; Vorinstanz; Verteidigung; Person; Zungen; Berufung; Akten; Vater; Kanton; Recht; Gutachten; Kantons; Urteil; Opfer; Kette; Darstellung |
ZH | UH120238 | Begutachtung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Person; Akten; Rechtsanwalt; Auftrag; Verfahren; Gutachtung; Sachverständige; Begutachtung; Gutachten; Betreuerin; Obergericht; Urteil; Gutachtens; Verfahren; Urteilsfähigkeit; Sachverhalt; Untersuchung; Beschuldigte; Vertreten; Sachverständigen; Gutachtensauftrag; Abhängigkeit; Vormundschaftsbehörde; Urteilsfähig; Abklärung; Sachverhalts |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2019.39 (AG.2021.326) | einfache Körperverletzung, Drohung und Sachbeschädigung | Berufung; Berufungskläger; Privatklägerin; Aussage; Küche; Messer; Urteil; Krücke; Werden; Welche; Verfahren; Drohung; Halten; Gemäss; Wohnung; Strafgericht; Liegen; Lassen; Gestellt; Aussagen; Freiheitsstrafe; Verfahrens; Gericht; Schwer; Gewesen; Spreche; Betreffend; Genommen; Berufungsklägers; Türrahmen |
BS | SB.2020.44 (AG.2021.169) | sexuelle Handlungen mit einem Kind sowie sexuelle Nötigung (BGer 6B_551/2021) | Berufung; Berufungskläger; Mutter; Aussage; Sexuelle; Seiner; Urteil; Erfahren; Werden; Halten; Kinder; Seinem; Gemäss; Weiter; Täter; Handlung; Aussagen; Sexuellen; Dieser; Welche; Bereits; Stellt; Gewesen; Weitere; Gericht; Hätte; Handlungen; Schuld; Seinen; Stehen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 534 (6B_323/2021) | Regeste Art. 139 Abs. 2, Art. 164 Abs. 1 und 2, Art. 177 Abs. 2 StPO ; Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen. Art. 164 Abs. 1 StPO dient dem Schutz der Persönlichkeit von Zeuginnen und Zeugen (E. 2.3.2). Über die Frage nach den Beziehungen des Zeugen zu den Parteien (sog. Generalfrage, vgl. Art. 177 Abs. 2 StPO ) hinausgehende Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Zeugen sind nur mit Zurückhaltung und soweit notwendig vorzunehmen. Abklärungen zur Glaubwürdigkeit des Zeugen sind nicht bereits dann notwendig, wenn Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen bestehen, sondern nur, wenn diese Zweifel auch geeignet sind, sich auf die konkrete Beweiswürdigung, d.h. die Glaubhaftigkeit von konkreten, rechtserheblichen Zeugenaussagen auszuwirken (E. 2.3.2-2.3.4 und E. 2.5.1). Zeugen sind daher nicht immer zwingend zu allfälligen Strafverfahren wegen Rechtspflegedelikten zu befragen (E. 2.5.2). | Zeuge; Zeugen; Beweis; Glaubwürdigkeit; Aussage; Persönlichen; Abklärung; Verhältnis; Beschwerde; Abklärungen; Vorleben; Zeugenaussage; Verhältnisse; Urteil; DONATSCH; Sind; Aussagen; Schuldig; Verfahren; Glaubhaftigkeit; Rechtspflege; Verhältnissen; Beweiswürdigung; Beschwerdeführer; Gericht; Vorinstanz; Umstände; Person; BÄHLER |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2018.69 | Verfahrenshandlung der Bundesanwaltschaft (Art. 20 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO). Unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft im Beschwerdeverfahren (Art. 136 Abs. 1 StPO). | Beschwerde; Zeuge; Bundes; BStKR; Zeugen; Entschädigung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Erwerbsausfall; Unentgeltliche; Anspruch; Zeugin; Verfahren; Auskunftsperson; Zeuginnen; Zeugengeld; Verfahren; Prozess; Bundesstrafgericht; Rechtspflege; Bundesgerichts; Privatkläger; Entscheid; Spesen; Gericht; Rechtsbeistand; Entschädigungen |