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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 164 CPS dal 2023

Art. 164 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 164 Diminuzione dell’attivo in danno dei creditori

1. Il debitore che, in danno dei suoi creditori, diminuisce il proprio attivo in quantodeteriora, distrugge, svaluta o rende inservibili valori patrimoniali, aliena gratuitamente o contro una prestazione manifestamente inferiore valori patrimoniali,rifiuta senza validi motivi diritti che gli spettano o rinuncia gratuitamente a tali diritti,è punito, se viene dichiarato il suo fallimento o se viene rilasciato contro di lui un attestato di carenza di beni, con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria.2. Nelle stesse condizioni, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria il terzo che compie tali atti in danno dei creditori.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 164 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170116Mehrfache MisswirtschaftSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Betreibung; Vorinstanz; Berufung; Forderung; Forderungen; Anklage; Überschuldung; Staatsanwaltschaft; Konkurs; Gesellschaft; Aktien; Zahlt; Rechnung; Misswirtschaft; Urteil; Betreibungen; Rechnungen; Recht; Geldstrafe; Bezahlt; Beschwerde; Probezeit; Busse; Erkannt; Bestanden
ZHSB150136Misswirtschaft Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Promissory; Recht; Zeichnung; Unterzeichnung; Berufung; Geschäft; Urteil; Zeitpunkt; Recht; Geldstrafe; Freiheit; Geschäfts; Freiheitsstrafe; Amtlich; Kredit; Amtliche; Konkurs; Misswirtschaft; Beweis; Verfügt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.23 (AG.2020.161)mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Betrug, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln, qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Vergehen gegen das WG (BGer 6B_496/2020Schuldig; Berufung; Beschuldigte; Berufungskläger; Betrug; Werden; Privatkläger; Stellt; Vorinstanz; Betrugs; Beschuldigten; Verkehrs; Geschäft; Mehrfach; Verteidigung; Mehrfache; Geschäfts; Verkehrsregeln; Halten; Anklage; Sprechen; Projekt; Rechnung; Liegen; Welche; Diesem; Gemäss; Gesellschaft; Schädigte; Gestellt
BSSB.2015.29 (AG.2016.360)ungetreue Geschäftsbesorgung, Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, Unterlassung der Buchführung und UrkundenfälschungBerufung; Berufungsbeklagte; Schuldig; Beschuldigte; Geschäft; Mehrfache; Berufungsbeklagten; Firmen; Beschuldigten; Vermögens; Ungetreue; Geschäftsbesorgung; Gläubiger; Gesellschaft; Mehrfachen; Organ; Buchführung; Tatbestand; Geschäftsführer; Vorinstanz; Urteil; Schuld; Gläubigerschädigung; Konkurs; Unterlassung; Vermögensminderung; Privat; Veruntreuung; Gericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 52Art. 165 Ziff. 1 StGB, Art. 33 BankG; Bankenkonkurs als objektive Strafbarkeitsbedingung der Misswirtschaft. Eine Verurteilung wegen Misswirtschaft ist auch nach einer Konkurseröffnung gestützt auf Art. 33 BankG möglich (E. 7.3 und 7.5). Konkurs; BankG; Banken; Urteil; Liquidation; FINMA; Beziehungsweise; Konkursrechtliche; Aufsichtsrechtliche; Hinweisen; Urteile; Bankengesetz; Insolvenz; Objektive; Barkeitsbedingung; Dispositivziffer; Rechtlichen; SchKG; Überschuldung; Bewilligung; Kapital; Gläubiger; Hinweisen; Basler; Beschwerde; Konkurseröffnung; Misswirtschaft; Bankenkonkurs
134 III 52 (4A_275/2007)Art. 20 Abs. 1 OR, Art. 164 StGB: Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, Art. 285 ff. SchKG: paulianische Anfechtung; Art. 2 Abs. 2 ZGB. Konsequenzen eines Verstosses gegen Art. 164 StGB für die zivilrechtliche Gültigkeit des verpönten Rechtsgeschäfts; Bedeutung der Art. 285 ff. SchKG in diesem Zusammenhang (E. 1). Kein Rechtsmissbrauch im vorliegenden Fall (E. 2). Recht; Recht; Rechtlich; Rechtliche; Gläubiger; SchKG; Beschwerde; Vertrag; Nichtigkeit; Konkurs; Rechtsgeschäft; Anfechtung; Schuldner; Hinweis; Rechts; Zivilrechtliche; Betreibungs; Urteil; Beschwerdeführerin; Rechtsgeschäfts; Verstoss; Obergericht; Forderung; Vertrags; Schutz; Zession; Zwangsvollstreckung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6815/2013GeldwäschereiBeschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Pflicht; Stanz; Vorinstanz; Sicht; Geldwäscherei; Rechtlich; Recht; FINMA; Rechtliche; Vermögenswert; Vermögenswerte; Abklärung; Geschäfts; Bestimmungen; Aufsichtsrechtlich; Meldepflicht; Verletzung; Gericht; FINMAG; Beleg; Konkurs; Aufsichtsrechtliche; Verbrechen; Mentar

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.25Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Beschwerdeführer; Filter; öffnen; Hinzufügen; Staat; Rechtshilfeersuchen; Staatsanwaltschaft; Deutsche; Behörde; Deutschen; Entscheid; Geschäft; Verfahren; Entscheide; Behörden; Schweiz; Verfahren; Urteil; Hamburg; Ersuchende; Gesellschaft; Sachverhalt; Wäre; Partei; Ersuchen; Unterlagen; Bundesstrafgericht
BG.2019.50Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Konkurs; Verfahren; Verfahrens; Gericht; Verfahrensakten; Bundesstrafgericht; Gesuch; Kantons; Bundesstrafgerichts; Gerichtsstand; Fiktiv; Eschwerdekammer; Sitze; Gläubiger; Akten; Ordner; Beschuldigten; Lasche; Sitzes; Fiktiven; Beschwerdekammer; Zuständigkeit; Staatsanwaltschaft; Annahme; Beschlüsse; Verpflichtet; Behörde
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