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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 163 CPS dal 2023

Art. 163 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 163 Bancarotta fraudolenta e frode nel pignoramento

1. Il debitore che, in danno dei suoi creditori, diminuisce fittiziamente il proprio attivo, in particolaredistrae o occulta valori patrimoniali,simula debiti,riconosce debiti fittizi oppure incita un terzo a farli valere,è punito, se viene dichiarato il suo fallimento o se viene rilasciato contro di lui un attestato di carenza di beni, con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria.2. Nelle stesse condizioni, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria il terzo che compie tali atti in danno dei creditori.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 163 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210309Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Konkurs; Darlehen; Recht; Anklage; Konto; Berufung; Über; Sinne; Urteil; Recht; Verfahren; Punkt; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anwaltschaft; Ordner; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Asservat-Nr; Schwester; Zahlung; Mehrfache; Unrechtmässig; Positiv
ZHPS210172Konkurseröffnung ohne vorgängige BetreibungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Konkurs; Vermögen; Betreibung; Vermögens; Beschwerdegegnerin; Pfändung; Ehemann; Konkurseröffnung; Gläubiger; Genswerte; Hätte; Vermögenswerte; Forderung; Vorinstanz; Schuldner; Urteil; Hätten; Weiter; Forderungen; September; Stellt; Pfändungsvollzüge; Schuldnerin; Verlustscheine; Verfahren; Wirkung; Strafverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.170 (AG.2019.21)RechtsverzögerungBeschwerde; Rechts; Schweiz; Staatsanwaltschaft; Geldwäscherei; Beschwerdeführer; Verfahren; Vermögen; Werden; Vermögenswerte; Strafverfahren; Verfahrens; Auflage; Gemäss; Rechtsverzögerung; Schweizer; Entsprechend; Begangen; Deutsche; Zeitpunkt; Entsprechende; Vortat; Oktober; Insolvenzverfahren; Führt; AaO; Basel-Stadt; Kommentar; Bezüglich; Schweizerischen
BSSB.2016.26 (AG.2017.501)betrügerischen Konkurs und Pfändungsbetrug sowie Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und KonkursverfahrenBerufung; Berufungskläger; Gesellschaft; Forderung; Schuldner; Pfändung; Gericht; Schweiz; Betreibung; Betreibungs; Konkurs; Urteil; Betreibungsamt; Verwaltungsrat; Schuldners; Postkonto; Aktiven; Vermögenswert; Basel; Vermögenswerte; Berufungsklägers; Gerichts; Pfändungsbetrug; SchKG; Tochter; Guthaben; Akten; Gericht; Basel-Stadt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 59 (6B_389/2019) Art. 97 Abs. 3 StGB , Art. 366 ff. StPO ; Verfolgungsverjährung bei Aufhebung eines Abwesenheitsurteils. Ein Abwesenheitsurteil im Sinne von Art. 366 ff. StPO gilt nur unter der resolutiven Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt kein Gesuch um neue Beurteilung eingereicht und das Abwesenheitsurteil durch ein neues Urteil ersetzt wird, als erstinstanzliches Urteil gemäss Art. 97 Abs. 3 StGB . Ergeht in Gutheissung des Gesuchs um Neubeurteilung ein neues Urteil, fällt das Abwesenheitsurteil dahin. Die zwischen den beiden Urteilen verstrichene Zeit muss bei der Verfolgungsverjährung angerechnet werden (E. 3.4). Urteil; Abwesenheit; Verjährung; Abwesenheitsurteil; Anklage; Erstinstanzliche; Recht; Verfolgungsverjährung; Anklagepunkt; Beschwerde; Erstinstanzliches; Verfahren; Bezirksgericht; Verurteilte; Mehrfachen; Verjährungsrecht; Schuldig; Entscheid; Hauptverhandlung; Gesuch; Taten; Münchwilen; Vermögens; Beschwerdeführerin; Anklagepunkte; Neubeurteilung; Verjährungsrechts; Verjährungsfrist
141 III 527Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).
Regeste b
Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3).
Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Reflexwirkung; Materielle; Betreibungsrechtliche; Gläubigers; Schuldner; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Gläubigerschutz; Zivilrechtlich; Paulianische

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3973/2006Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Aufhebung; Urteil; Wegweisung; Schweiz; Recht; Verfügung; Ausländer; Interesse; Vollzug; Erheblich; Vollzug; Familie; Bundesverwaltungsgericht; Gericht; Freiheitsstrafe; Respektive; Sicherheit; Wiederholt; Akten; Verhältnis; Delikte; Erhebliche; Afghanistan

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.13Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Recht; Verfahren; Bundes; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Eingabe; Berufungskammer; Deutsche; Gesuchstellers; Verfahrenssprache; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Partei; Französisch; Französische
CR.2023.9Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Kammer; Recht; Verfahren; Verfahren; Anzeige; Beschwerdekammer; Gesuchstellers; Nichtanhandnahme; Verfahrens; Revisionsgesuch; Staatsanwalt; Nichtanhandnahmeverfügung; Revisionsverfahren; Beschluss; Ziffer; Berufungskammer; Revisionsgründe; Tatsache; Gericht; Eingabe; StBOG; Unentgeltliche; Staatsanwalts; Abgewiesen; Vorliegen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Nadine Hagenstein Kommentar Strafrecht II2019
Stefan Trechsel, MarcelPraxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch2018
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