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Code civil suisse (CC)

Art. 161 CC de 2023

Art. 161 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 161 C. Droit de cité (1)

Chacun des époux conserve son droit de cité cantonal et communal.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 30 sept. 2011 (Nom et droit de cité), en vigueur depuis le 1er janv. 2013 (RO 2012 2569; FF 2009 6843 6851).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 I 68Weitergabe des Korporationsbürgerrechts (Art. 8, 37 Abs. 2 und 191 BV). Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde; Überprüfungsbefugnis (E. 1). Für die Weitergabe des Korporationsbürgerrechts an einen Nachkommen ist Art. 37 Abs. 2 BV, welcher erlaubt, dass Korporationen ihre eigenen Mitglieder in bestimmten Bereichen gegenüber Dritten bevorzugen, nicht massgebend (E. 3). Eine öffentlichrechtliche Korporation, welche von Bundesrechts wegen nicht gezwungen ist, die Bestimmungen des Namens- und Bürgerrechts anzuwenden, verletzt Art. 8 BV, wenn sie die Weitergabe der Mitgliedschaft durch verheiratete Korporationsbürgerinnen und ledige Korporationsbürger ausschliesst (E. 4). Beschwerde; Mitglied; Verwaltung; Bürger; Genosssame; Genossenbürger; Bundes; Korporation; Verwaltungsgericht; Bürgerrecht; Regel; Recht; Regelung; Statuten; Beschwerdeführerin; Mitgliedschaft; Verheiratet; Rechte; Genossenbürgerin; Bundesgericht; Nachkommen; Lachen; Familie; Verfassung; Mitglieder; Gemeinde; Familien; Namens; Kanton; Familiennamen
129 I 265Art. 8 Abs. 3 und Art. 116 Abs. 2 BV; Art. 73 und 76 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Art. 12 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 5 GlG; Gleichstellung von Mann und Frau; Familien-/Kinderzulage; interkantonale Kollisionsregel; Gerichtskosten für das bundesgerichtliche Verfahren. Verfassungswidrigkeit einer Regelung, die den Anspruch auf Auszahlung von Familien-/Kinderzulagen bei Anspruchskonkurrenz zwischen erwerbstätigen Eheleuten dem "Vater" zuweist (E. 2-4). Befugnis zur Schaffung einer interkantonalen Kollisionsregel (E. 4.2-5.2). Abstellen auf die für das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU aufgrund des Freizügigkeitsabkommens (FZA) geltenden Kollisionsregeln der Art. 73 und 76 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (E. 5.3). Keine Kostenfreiheit des Verfahrens vor dem Bundesgericht (E. 6.2). Kanton; Familie; Familien; Familienzulage; Familienzulagen; Anspruch; Kantonal; Freiburg; Kantone; Kantonale; Zulage; Kinder; Regelung; Recht; Vater; Interkantonal; Mitgliedstaat; Anspruchs; Verwaltungsgericht; Schweiz; Verhältnis; Leistung; Interkantonale; Höhere; Beschwerde; Beschäftigung; Verfassung; Verordnung; Bundesgericht; Kantons
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