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SchKG ()

Art. 161 SchKG () drucken

Art. 161 3. Consegna

1 La consegna da la smanatscha da concurs sa drizza tenor l’artitgel 72. (1)

2 Ina copia da la smanatscha da concurs vegn tramessa al creditur, uschespert che quella è vegnida consegnada al debitur.

3 ... (2)

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
(2) Abolì tras la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, cun effect dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 161 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-12-84Zustellung der KonkursandrohungBeschwerde; Treibung; Konkurs; Stellung; Betreibung; Konkursandrohung; Zustellung; Schuld; Bungsamt; Beschwerdeführer; SchKG; Betreibungsamt; Landquart; Kanton; Mutter; Haushalt; Schuldbetreibung; Graubünden; Schuldner; Treibungsurkunde; Feststellung; Betreibungsurkunde; Kantonsgericht; Entscheid; Verfahren; Fehlt; Schuldners; Nichtige

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2018.62 (AG.2018.758)Konkurseröffnung nach Art. 166 SchKGBeschwerde; Beschwerdeführerin; Konkurs; Betreibung; November; Zustellung; November; Entscheid; Zahlung; Werden; Geschäfts; Worden; Forderung; Schuld; Konkursamt; Beschwerdebeilage; Glaubhaft; Zivilgericht; Betreibungsamt; Basel-Stadt; Zahlungsfähigkeit; Gemacht; Reicht; Beweis; Gemäss; Konkurseröffnung; Zivilgerichts; Rechtsmittel; Geschäftsführer; Dezember
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