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Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP)

Art. 16 LDIP de 2023

Art. 16 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 16 IV. Constatation du droit étranger

1 Le contenu du droit étranger est établi d’office. À cet effet, la collaboration des parties peut être requise. En matière patrimoniale, la preuve peut être mise ? la charge des parties.

2 Le droit suisse s’applique si le contenu du droit étranger ne peut pas être établi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 16 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210017ForderungVersicherung; US-; Klagte; Partei; Recht; Beklagten; Ransomware; Schaft; Angriff; Sanktionsrecht; MmTatjahr; Sanktionsklausel; Ttmm; TtmmTatjahr; Parteien; Zahlung; Interesse; Person; Urheber; Lösegeld; Schaden; Vertrag; US-Sanktionsrecht; Rungssumme; Cherungssumme; Urheberschaft; Versicherungssumme; Sanktioniert; Beweis; Cyber-Angriff
ZHLE220049EheschutzGesuchsgegner; Recht; Berufung; Kontakt; Rayon; Rayonverbot; Verfahren; Partei; Gericht; Vorinstanz; Verfahren; Rechtlich; Parteien; Zeitlich; Person; Urteil; Ziffer; Rechtliche; Schutz; Anordnung; Berufungsverfahren; Besuchs; Unentgeltliche; Gesuchsgegners; Rayonverbots; Dispositiv; Besuchsrecht; Unbeschränkt; Persönlichkeit; Habe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 335 (6B_1208/2018)Art. 305bis Ziff. 1 und 3 StGB; Geldwäscherei. Geldwäscherei kann nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar sind. Soweit die Vortaten im Ausland begangen worden sind, setzt die Strafbarkeit wegen Geldwäscherei voraus, dass ein selbstständiger schweizerischer Einziehungsanspruch besteht oder die Vermögenswerte nach dem im Zeitpunkt der mutmasslichen Geldwäschereihandlung geltenden ausländischen Recht einziehbar sind (E. 3 und 4). Einziehung; Geldwäscherei; Recht; Recht; Vermögenswerte; Barkeit; Beschwerde; Urteil; Tatbestand; Ausland; Vortat; Einziehbarkeit; Ausländische; Einziehungsanspruch; Beschwerdeführer; Begangen; Vorinstanz; Schweiz; Taten; Erlangte; Kanton; Deutsche; Thurgau; Handlung; Erlangten; Rechtshilfe; Mehrfachen; Rechtlich; Staat
145 IV 351 (6B_1194/2018)Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Beschwerde; Hilfskonkurs; Verfahren; Vermögenswerte; Hilfskonkursmasse; Schuld; Gläubiger; Klägerin; Schweiz; Berufung; Beschwerdeführerin; Verfahren; Geldwäscherei; Klage; Thurgau; Kantons; Bezug; Partei; Vorinstanz; Verwertung; Beschlagnahmten; Angefochten; Person; Bezirksgericht; Geschädigt; Herausgabe

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4196/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; BVGer; Recht; BVGer-act; Zustimmung; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Rechtsvertreter; Vorakten; Ungarn; Ungarische; Erwachsenen; Frist; Zustimmungserklärung; Ungarischen; Beiständin; Verfügung; Partei; Handlungsfähigkeit; Prozessführung; Prozessvoraussetzung; Vertretung; Betreuungsbehörde; Simonius; Schritte; Instruktionsrichter; Eingabe
B-5964/2017Finanzmarktaufsicht (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Schweiz; Vermögens; Vermögenswerte; Ausländische; Order; Hilfskonkurs; Gläubiger; Verfahrens; Verfügung; Ausländischen; Pfand; Bundes; Pfandgesicherte; Konkurs; Insolvenz; Hilfskonkursverfahren; BankG; Forderung; Antiguanische; Partei; Belegene

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2016.21Conflit de fors (art. 40 al. 2 CPP).Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Bundes; Konto; Zahlung; Anlage; Recht; Kunde; Klage; Anleger; Kunden; Geschädigte; Anklage; Gericht; Gesellschaft; Zahlungen; Geschädigten; Über; Geschäft; Konten; Person; Urteil; Geschäfts; Vermögenswert; Kapital
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