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Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl)

Art. 16 LStrl dal 2022

Art. 16 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl) drucken

Art. 16 Notificazione in caso di alloggio a pagamento

Chi d? alloggio a pagamento deve notificare lo straniero all’autorit? cantonale competente.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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