E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 159 LDIP dal 2023

Art. 159 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 159 straniere

Se gli affari di una societ? costituita giusta il diritto straniero sono gestiti in Svizzera o a partire dalla Svizzera, la responsabilit? delle persone che agiscono per essa è regolata dal diritto svizzero.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 159 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2017 23Aktienübertragung, etc.Recht; Aktie; Aktien; Beklagten; Berufung; Über; Luxemburgische; Urteil; Vorinstanz; Gesellschaft; Übergang; Gericht; Anträge; Partei; Aktionär; Forderung; Parteien; Berufungsklägerin; Entscheid; Luxemburgischen; Depositum; Feststellung; Bezirksgericht; Gesetzes; Ausländische; Nominatives“; Actions
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz