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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 149SCC from 2023

Art. 149 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 149 Making off from a hotel, restaurant or bar without payment

Any person who accepts accommodation, food or drink or other services in a hotel, restaurant, bar or similar premises and dishonestly makes off without making payment therefor shall be liable on complaint to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 149 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210417Betrug etc.Schuldig; Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Urteil; Berufung; Beschwerde; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Sinne; Recht; Freiheit; Privatkläger; Freiheitsstrafe; Entschädigung; Gericht; Amtlichen; Dossier; Staatsanwaltschaft; Privatklägerin; Vorinstanz; Erstinstanzliche; Urteils; Verfahren; Limmattal; Betrug; Albis; Bundesgericht
ZHSB170188Gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Dossier; Urteil; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Mehrfache; Verfahren; Verteidigung; Diebstahl; Probezeit; Vollzug; Mehrfachen; Delikt; Bedingte; Vorinstanz; Untersuchung; Banden; Berufung; Positiv; Amtlich; Amtliche; Urteils; Staatsanwalt; Vorstrafe; Sachbeschädigung; Dispositiv; Hinwil; Teilweise
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 IV 124Art. 146 StGB und Art. 149 StGB; Verhältnis zwischen Zechprellerei und Betrug, Arglist. Die Zechprellerei ist kein Spezialtatbestand, der im Bereich des Gastgewerbes dem Betrug vorgeht, sondern gelangt nur zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Betrugs nicht erfüllt sind (E. 2c). Arglist verneint, weil sich der Hotelgast keiner besonderen Machenschaften bediente, um seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vorzutäuschen, und es den Hoteliers möglich gewesen wäre, die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen (E. 3b). Betrug; Zechprellerei; Beschwerdegegner; Arglist; Betrugs; Tatbestand; Zahlungsfähigkeit; Recht; Täuschung; Beherbergung; Bezahlen; Täter; Erfüllt; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Prüfen; Hoteliers; Leistung; Überprüfung; Zumutbar; Arglistig; Voraussetzungen; Täuschte; Zahlungswillig; Zahlungsfähig; Leistungen; Hinaus; Tatbestandsmerkmal; Verurteilen
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