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Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP)

Art. 148 LDIP de 2023

Art. 148 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 148 IV. Prescription et extinction des créances

1 Le droit applicable ? la créance en régit la prescription et l’extinction.

2 En cas d’extinction par compensation, le droit applicable est celui qui régit la créance ? laquelle la compensation est opposée.

3 La novation, la remise de dette et le contrat de compensation sont régis par les dispositions de la présente loi relatives au droit applicable en matière de contrats (art. 116 ss).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 148 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNE140010ForderungVorinstanz; Beklagten; Berufung; Forderung; Verjährung; Klage; Klägers; Heirat; Betrag; Schuld; Verfahren; Recht; Versicherungssumme; Parteien; Police; Urteil; Entscheid; Schweiz; Reduktion; Schuldner; Zahlung; Höhe; Verjährungsunterbrechende; Verrechnung; Anerkennung; Versicherungsnehmer; Mehrwertsteuer; Verpflichtet
ZHLB120017AuskunftserteilungRecht; Klagte; Klagten; Beklagten; Klage; Urteil; Bezirksgericht; Verjährung; Auskunft; Zwang; Zwangs; Klägern; Klägerinnen; Rechnung; Produkte; Vorliege; Konzern; Begründe; Deutsche; Rechnungslegung; Berufung; Artikelnummern; Liegenden; Informationen; Seldorf; Anspruch; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 201Positiver Ordre public; Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 18 IPRG; Art. 2 Abs. 2 ZGB). Mit der Berufung kann gerügt werden, es sei zu Unrecht gestützt auf Art. 18 IPRG schweizerisches anstelle ausländischen Rechts angewendet worden (E. 1a). Schweizerische Normen, die in den Bereich des positiven Ordre public fallen, kommen unmittelbar zur Anwendung (E. 1b). Zum positiven Ordre public gehört das Rechtsmissbrauchsverbot im Allgemeinen und speziell der Grundsatz, dass eine Verjährungseinrede unbeachtlich ist, wenn sie rechtsmissbräuchlich erhoben wird (E. 1c). Recht; Klagte; Public; Ausländische; Rechtsmissbrauch; Ordre; Rechtsmissbrauchs; Klagten; Ausländischen; Rechtsmissbrauchsverbot; Schweizerischen; Verjährung; Urteil; Beklagten; Ergebnis; Handelsgericht; Positive; Rechtsordnung; Betreibung; Positiven; Berufung; Zwingend; Anwendbare; Forderung; Maschinen; International
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