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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 148 DBG vom 2023

Art. 148 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 148 Frist

Das Revisionsbegehren muss innert 90 Tagen nach Entdeckung des Revisionsgrundes, spätestens aber innert zehn Jahren nach Eröffnung der Verfügung oder des Entscheides eingereicht werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 148 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRA 2020 35Kantons- und Gemeindesteuern (Revision)Beschwerde; Revision; Veranlagung; Beschwerdeführer; Kanton; Kantons; Beschwerdegegnerin; Veranlagungsverfügung; Mieter; Gemäss; Veranlagungsverfügungen; Vorliegen; Vorliegend; Hätte; Können; Einsprache; Rechtsmittel; Graubünden; Gemeindesteuern; Direkt; Geltend; Kenntnis; Kantonsund; Eintreten; Sorgfalt; Verfahren; Zumutbar; Revisionsgesuch; Betreffen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2014.00110Berichtigung und Revision bei irrtümlicher Nichtdeklaration qualifizierter BeteiligungenSteuererklärung; Revision; Steuer; Qualifizierte; Pflichtige; Recht; Wertschriften; Steuerbehörde; Qualifizierten; Recht; Deklaration; Tatsachen; Revisionsgr; Beteiligungen; Steueramt; Person; Bundessteuer; Pflichtigen; Berichtigung; Entscheid; Beschwerde; Beigezogene; Gesetzlich; Korrekt; Verfügung; Steuerpflichtigen; Richner; Rechtskräftig; Wertschriftenprüfer
BSVD.2020.107 (AG.2020.695)unentgeltliche RechtspflegeRekurrentin; Revision; Verfahren; Rechts; Beschwerde; Rekurs; Unentgeltliche; Verfügung; Werden; Steuerrekurskommission; Rechtspflege; Attest; Direkte; Gesuch; Prozess; Bundessteuer; Entscheid; Oktober; Februar; Kantonale; Kanton; Rechtsmittel; Unentgeltlichen; Aussichtslos; Steuern; Verfügungen; Basel-Stadt; Handeln; Gericht; Könne
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Richner Kommentar zum Zürcher Steuergesetz2013
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