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Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD)

Art. 144 LIFD de 2023

Art. 144 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD) drucken

Art. 144 Frais

1 Les frais de la procédure devant la commission cantonale de recours sont mis ? la charge de la partie qui succombe; lorsque le recours est partiellement admis, ils sont répartis proportionnellement.

2 Tout ou partie des frais sont mis ? la charge du recourant qui obtient gain de cause, lorsqu’en se conformant aux obligations qui lui incombaient, il aurait pu obtenir satisfaction dans la procédure de taxation ou de réclamation déj? ou lorsqu’il a entravé l’instruction de la commission cantonale de recours par son attitude dilatoire.

3 La commission cantonale de recours peut renoncer ? prononcer des frais lorsque des circonstances spéciales le justifient.

4 Pour l’allocation des dépens, l’art. 64, al. 1 ? 3, de la loi fédérale du 20 décembre 1968 sur la procédure administrative (1) s’applique par analogie.

5 Le montant des frais de la procédure devant la commission cantonale de recours est fixé par la législation cantonale.

(1) RS 172.021

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 144 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2019.57Staats- und Bundessteuer 2015Option; Rekurrent; Mitarbeiter; Rekurrenten; Rechts; Ausübung; Optionen; Entschädigung; Beschwerde; Optionsrecht; Aktien; Verzicht; Kaufrecht; Mitarbeiteroption; Besteuerung; Mitarbeiteroptionen; Mitarbeiterbeteiligung; Kapitalgewinn; Betrag; Nichtausübung; Erwerb; Beteiligung; Veranlagung; Rekurs; Mitarbeiterbeteiligungen; Weiter
SOSGSTA.2018.27Staats- und Bundessteuer 2015Rekurrent; Rekurrenten; Selbständig; Recht; Selbständige; Buchhaltung; Begründet; Einsprache; Nebenerwerb; Kassabuch; Rechtsmittel; Ermessen; Beschwerde; Erwerbstätigkeit; Veranlagung; Steuergericht; Abschreibung; Landwirt; Selbständigen; Aufrechnung; Vorinstanz; Einkommen; Abzug; Unbegründet; Rekurs; Einnahmen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2022.00015Einnahmen in der Höhe von Fr. ... aus dem Verkauf einer Beteiligung an einer künftig zu gründenden Lizenzgesellschaft, welche den Vertrieb eines durch den Beschwerdeführenden selbst entwickelten Patents als Zweck haben soll, sind ihm als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit anzurechnen.Pflichtige; Pflichtigen; Recht; Erwerb; Selbständige; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Aktie; Beschwerde; Verwaltung; Lizenzgesellschaft; Aktien; Bracht; Vertrag; Entwicklung; Richner; Einkünfte; Leistung; Kapitalgewinn; Pfand; Bundessteuer; Selbständigen; Vermögens; Gründende; Gemeindesteuern; Staats; Einkommens; Leistung; Erfindung; Person
ZHSR.2019.00003Verfahrensabschreibung infolge entfallenem Rechtsschutzinteresse.Steuer; Verfahren; Steuerhoheit; Beschwerde; Steueramt; Verwaltungsgericht; Kanton; Kantonale; Verfahrens; Bundessteuer; Rechtsmittel; Pflichtige; Kantons; Beschwerdegegnerin; Staats; Bundessteuerliche; Verfügung; Gemeindesteuern; Steuerhoheitsverfahren; Einstellung; Kommentar; Richner; Parteientschädigung; Verfügt; Felix; Bundessteuerlichen; Einspracheentscheid; Rekurs; Zuzusprechen; Steueramts
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Richner Kommentar zum Zürcher Steuergesetz2013
Ulrich Cavelti Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2008
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