E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR)

Art. 14 OCR de 2022

Art. 14 Ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) drucken

Art. 14 Exercice du droit de priorité

(art. 36, al. 2 ? 4, LCR)

1 Celui qui est tenu d’accorder la priorité ne doit pas gêner dans sa marche le conducteur bénéficiaire de la priorité. Il réduira sa vitesse ? temps et, s’il doit attendre, s’arrêtera avant le début de l’intersection.

2 Le bénéficiaire de la priorité aura égard aux usagers de la route qui ont atteint l’intersection avant d’avoir pu apercevoir son véhicule.

3 Lorsque des véhicules circulant en files parallèles ont la priorité, cette dernière doit être respectée même si la file la plus rapprochée est arrêtée.

4 Les cavaliers et les conducteurs de chevaux et d’autres gros animaux sont assimilés aux conducteurs de véhicules en ce qui concerne la priorité. (1)

5 Les conducteurs feront particulièrement attention et régleront entre eux l’ordre de priorité lorsque se présente une situation qui n’est prévue par aucune prescription, par exemple lorsque des véhicules venant de toutes les directions parviennent simultanément ? une intersection.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de l’O du 20 mai 2020, en vigueur depuis le 1er janv. 2021 (RO 2020 2139).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 14 Ordonnance sur les règles de la circulation routière (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210500Fahrlässige Körperverletzung etc.Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Fahre; Unfall; Zeuge; Recht; Aussage; Fahrzeug; Kollision; Urteil; Fahrstreifen; Habe; Verhalten; Aussagen; Körper; Spurwechsel; Vorinstanz; Recht; Zeugen; Verkehr; Lastwagen; Perverletzung; Verteidigung; Körperverletzung; Berufung
ZHSU180039Übertretung des StrassenverkehrsgesetzesSchuldig; Beschuldigte; Verfahren; Vorinstanz; Beschuldigten; Geschädigte; Berufung; Urteil; Recht; Stadt; Verfahrens; Strasse; Stadtrichteramt; Aufmerksamkeit; Geschädigten; Winterthur; Gericht; Entscheid; Untersuchung; Busse; Eventualiter; Verfolgung; Umstände; Vorinstanzliche; Rüge; Verkehr; Befehl; Gerichtlichen
Dieser Artikel erzielt 40 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.123Sicherungsentzug des FührerausweisesBeschwerde; Kontrollfahrt; Beschwerdeführer; Führer; Verkehrs; Entscheid; Experte; Experten; Führerausweis; Beurteilung; Kreisel; Falsch; Gefährdung; Gehör; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Strasse; Fahrzeug; Bericht; Müsse; Strassen; Negative; Führerausweises; Vorinstanz; Verfügung; Schriftlichen; Geschwindigkeit; Prüfung; Genügen; Voraussicht
SOVWBES.2017.79FührerausweisentzugBeschwerde; Verkehr; Verkehrs; Beschwerdeführer; Strasse; Schwere; Widerhandlung; Vortritt; Mittelschwere; Führerausweis; Verfahren; Verwaltungsgericht; Leichte; Verkehrsregeln; Richter; Unfall; Recht; Umstände; Gefahr; Entscheid; Schweren; Urteil; Verhalten; Befehl; Motorfahrzeug; Nachfolgend; Rechtliche; Umständen; Würdigung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 IV 34Art. 117 StGB, Art. 34 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 1 SVG, Art. 13 Abs. 5 VRV; Sorgfaltspflicht des Lastwagenfahrers bei Beschränkung der Sicht durch den toten Winkel. Der Lastwagenlenker, der aus einem Stoppsack heraus nach rechts in eine vortrittsberechtigte Strasse einbiegen will, muss sich der aus dem Problem des sichttoten Winkels resultierenden Gefahren bewusst sein und die notwendigen Vorsichtsmassnahmen zu deren Beseitigung treffen. Die Anforderungen an die hiefür aufzuwendende Sorgfalt dürfen aber nicht derart hoch angesetzt werden, dass deren Einhaltung im Einzelfall notwendig mit sich bringt, dass der Fahrer seine Aufmerksamkeit nicht mehr gebührend anderen, ebenfalls zu beachtenden Gefahren zuwenden kann. Verkehr; Fahrzeug; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verkehrs; Lastwagen; Strasse; Toten; Winkel; Gefahr; Velofahrer; Müsse; Unfall; Sichttote; Sorgfalt; Vorinstanz; Sichttoten; Rechten; Gefahren; Verkehr; Aufmerksamkeit; Rechnen; Warten; Verkehrsteilnehmer; Stoppbalken; Fahrrad; Abbiegen; Kreuzung; Radfahrer
121 V 40Art. 7 Abs. 2 und Art. 37 Abs. 2 UVG, Art. 31 und 69 lit. f des Übereinkommens IAO Nr. 102, Art. 31 und 68 lit. f EOSS: Kürzung bei Unfall auf dem Arbeitsweg. Das Kürzungsverbot bei Grobfahrlässigkeit nach den angeführten internationalen Abkommen findet nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Anwendung. Ob der Begriff "Arbeitsunfälle" auch Wegunfälle umfasst, beurteilt sich mangels einer Definition in den Abkommen nach innerstaatlichem Recht. Nach Art. 7 Abs. 2 UVG e contrario zählen die Wegunfälle in der Regel zu den Nichtberufsunfällen. Arbeit; Unfall; Recht; Übereinkommen; Versicherung; Leistungskürzung; Abkommen; Kürzung; Schweiz; Übereinkommens; International; Versicherungsgericht; Eidg; Beschwerde; Internationale; Grobfahrlässig; Wegunfälle; Unfallversicherung; Unfälle; Internationalen; Beschwerdeführer; Urteil; Rechtsprechung; Gekürzt; Arbeitsunfall; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Müsse; Arbeitsweg; Arbeitsunfällen; Berufskrankheit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2018.30Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB); Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 Ziff. 1 StGB); qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 3 StGB), teilweise versucht (Art. 22 StGB); grobe Verletzung einer Verkehrsregel (Art. 90 Abs. 2 SVG); einfache Verletzung von Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 SVG); versuchte qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 4 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)Schuldig; Beschuldigte; Hydrant; Hydranten;Spreng; Beschuldigten; Anklage; Anklageziffer; Bundes; Hergestellt; Sichergestellt; Verkehr; Schaden; Verkehrs; Vorfall; Person; Täter; Wasser; Worden; Gefährdung; Sprengstoff; Urteil; Läge; Sichergestellte; Sprengkapsel; Gericht; Verfahren; Verkehrsregel
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz