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Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Art. 139 LwG vom 2024

Art. 139 Landwirtschaftsgesetz (LwG) drucken

Art. 139 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2003, mit Wirkung seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4217; BBl 2002 4721 7234).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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