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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 138SCC from 2023

Art. 138 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 138 Misappropriation

1. Any person who for his own or another's unlawful gain appropriates moveable property belonging to another but entrusted to him,any person who makes unlawful use of financial assets entrusted to him for his own or another's benefit,shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.Misappropriation to the detriment of a relative or family member is prosecuted only on complaint.

Term in accordance with No II 1 para. 8 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979). This amendment has been taken into account throughout the Second Book.2. Any person who commits the foregoing offence in his capacity as a member of a public authority, or as a public official, guardian, adviser, professional asset manager, or in the practice of a profession or a trade or the execution of a commercial transaction for which he has been authorised by a public authority, shall be liable to a custodial sentence not exceeding ten years or to a monetary penalty.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 138 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210518Veruntreuung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Recht; Beschuldigten; Privatkläger; Verteidigung; Urteil; Geldstrafe; Recht; Verfahren; Gericht; Verfahren; Amtlich; Beschwerde; Berufung; Amtliche; Sinne; Entschädigung; Bereich; Täter; Urkunde; Vorinstanzlich; Urkundenfälschung; Freiheit; Diesbezüglich; Amtlichen; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Veruntreuung
ZHLB180059ForderungBeklagten; Gericht; Berufung; Bezirksgericht; Verfahren; Entscheid; Rechtshängigkeit; Unentgeltliche; Klage; Streitgegenstand; Bundesgericht; Vorinstanz; Identität; Partei; Beschluss; Unentgeltlichen; Forderung; Parteien; Rechtspflege; Frist; Streitgegenstandes; Gesuch; Verfahren; Urteil; Bewilligung; Beschwerde; Anspruch; Forderungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.110 (AG.2020.526)Rechtsverweigerungsbeschwerde Beschwerde; Beschwerdeführerin; Schuldig; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Veruntreuung; Strafbefehl; Beschuldigten; Anklage; Rechnung; Verfahren; Gemäss; Anvertraut; Werden; Vorliegend; Basel-Stadt; Darlehen; Vorliegende; Worden; Einstellung; Kommentar; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Leistungen; Tatbestand; Misswirtschaft; Gelder; Sachverhalt; Dieser; Kunden
BSSB.2018.51 (AG.2019.692)mehrfacher Betrug, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und VeruntreuungBerufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Wohnung; Werden; Betrug; Anklage; Hörgerät; Hörgeräte; Besondere; Vermögen; Arglistig; Tatbestand; Insbesondere; Betrugs; Worden; Entsprechend; Erfahren; Welche; Oktober; Objektiv; Veruntreuung; Bereits; Gegeben; Urteil; Nachteil; Umstände; Freiheitsstrafe; Hinweis; Stellt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 17Art. 105 Abs. 1 lit. f und Art. 383 Abs. 1 StPO; durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte; Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren. Von einer Einziehung betroffene, selber nicht beschuldigte Personen nehmen am Strafverfahren als durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte und damit als andere Verfahrensbeteiligte im Sinne von Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO teil. Die Rechtsmittelinstanz darf von ihnen keine Sicherheitsleistung für allfällige Kosten und Entschädigungen verlangen. Art. 383 Abs. 1 StPO ist nicht analog anwendbar (E. 2). Privatkläger; Beschwerde; Verfahren; Sicherheit; Urteil; Kaution; Schuldig; Privatklägerschaft; Person; Beschuldigte; Sicherheitsleistung; Rechtsmittel; Kautionen; Verfahrensbeteiligte; AA; Verpflichtet; Beschwerdeführer; Berufung; Dispositivziff; Obergericht; Vermögenswerte; Frist; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Verfahren; Einziehung; Präsidialverfügung; Beantragten; Sinne
143 IV 297 (6B_841/2016)Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs. Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sache vom Verletzten oder von einem Dritten erhalten hat. Ein faktisches oder tatsächliches Vertrauensverhältnis genügt (E. 1.4). Beschwerde; Beschwerdegegner; Fahrzeug; Mehrfachen; Dodge; Garage; Anvertraut; Veruntreuung; Leasingnehmer; Vorinstanz; Leasingnehmerin; Unrechtmässig; Leasinggeberin; Geschäftsführer; Aneignung; Faktisch; Schuldig; Hinweis; Verfügung; Angestellte; Fahrzeugs; überlassen; Freiheitsstrafe; Schuldspruch; Treugeber; Leasingvertrag; Rechtliche; Handelte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2022.2Kanton; Entscheid; Gerichtsstand; öffnen; Filter; Hinzufügen; Entscheide; Staatsanwaltschaft; Gesuch; BStGer; Gallen; Verfahren; Schwyz; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Beschwerde; Kantons; Verfahrensakten; Gesuchsteller; Zuständigkeit; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Akten; Konkludent; MwH; Gesetzlichen; Baumgartner; Gerichtsstands
SN.2021.23Bundes; Verfahrens; Partei; Bundesstrafgericht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Verfahrenssprache; Kammer; Beschwerde; Hauptverhandlung; Privatklägerschaft; Wiedererwägung; öffnen; Entscheide; Hinzufügen; Filter; Parteien; Wiedererwägungsgesuch; Rechtsbeistandschaft; Vorsitz; Deutsch; Praxis; Französisch; Vorsitzende; Gericht; StBOG; Parteivertreter; Eventualiter; Association; Vorsitzenden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, Crameri Praxiskommentar, 2. Auflage, Zürich2013
St. TrechselKommentar, 2. Auflage, Zürich1997
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