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Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Art. 138 LIFD dal 2023

Art. 138 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 138 Pagamento degli arretrati e restituzione

1 Se il debitore della prestazione imponibile non ha operato oppure ha operato solo in parte la ritenuta d’imposta, l’autorit? di tassazione lo obbliga a versare l’imposta non trattenuta. Rimane salvo il regresso del debitore nei confronti del contribuente.

2 Se ha operato una trattenuta troppo elevata, il debitore della prestazione imponibile deve restituire la differenza al contribuente.

3 Se il debitore della prestazione imponibile non ha operato oppure ha operato solo in parte la ritenuta d’imposta e non è possibile procedere a una riscossione posticipata presso il medesimo, l’autorit? di tassazione può obbligare il contribuente a pagare gli arretrati dell’imposta alla fonte dovuta. (1)

(1) Introdotto dal n. I 1 della LF del 16 dic. 2016 sulla revisione dell’imposizione alla fonte del reddito da attivit? lucrativa, in vigore dal 1° gen. 2021 (RU 2018 1813; FF 2015 603).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/243Urteil Steuerrecht.Der Zeugenbeweis ist auch unter der Herrschaft des Steuergesetzes vom 9. April 1998 ausgeschlossen. Die Mitwirkungspflichten sowie die zulässigen Beweismittel sind darin abschliessend geregelt. Im konkreten Fall ist überdies nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanzen auf die von den Steuerpflichtigen gegenüber der Polizei gemachten Aussagen abgestellt haben (Verwaltungsgericht, B 2011/243). Beschwerde; Beschwerdeführer; Quellensteuer; Zeugen; Recht; Beschwerdegegner; Aussagen; Beschäftigung; Steueramt; Verwaltungsrekurskommission; Entscheid; Befragung; Leistung; Vorinstanz; Hilfskräfte; Staatsangehörige; Rekurs; Brasilianische; Einsprache; Polizeilich; Ausländische; Beschäftigungsdauer; Brasilianischen; Verwaltungsgericht; Zeitraum; Quellensteuern; Staatsangehörigen; Rechnungen; Zweifel; Ausländischen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 II 274 (2C_673/2008)Art. 137 und 138 DBG; Quellensteuer; Rückerstattung durch die Veranlagungsbehörde zu viel bezahlter Steuern; Frist für den Rückerstattungsantrag. Aus Art. 137 Abs. 1 DBG, der den Anspruch auf eine Verfügung über Bestand oder Umfang der Steuerpflicht befristet, kann nicht geschlossen werden, dass dann, wenn eine solche Verfügung nicht ergeht, mit Ablauf der Frist der Steuerabzug an der Quelle in Rechtskraft erwachsen würde. Nach Ablauf dieser Frist kann folglich nicht nur die Veranlagungsbehörde eine allfällige Nachzahlung im Sinne von Art. 138 Abs. 1 DBG verlangen, sondern kann auch der Schuldner der steuerbaren Leistung die Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern fordern (E. 2-6). Imposta; Dell'; Della; Decisione; Fonte; L'imposta; Contribuente; Diritto; Sentenza; Tassazione; Debitore; Prestazione; Anche; Delle; Imponibile; Federale; Giudicato; Restituzione; Sull'; Venir; Consid; Cit; Dell'imposta; Degli; Imposte; Segg; Fiscale; Ritenuta; D'imposta; Termine
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