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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 136 DBG vom 2023

Art. 136 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 136 Vierter Titel: Verfahren bei der Erhebung der Quellensteuer Verfahrenspflichten

Der Steuerpflichtige und der Schuldner der steuerbaren Leistung müssen der Veranlagungsbehörde auf Verlangen über die für die Erhebung der Quellensteuer massgebenden Verhältnisse mündlich oder schriftlich Auskunft erteilen. Die Artikel 123–129 gelten sinngemäss.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2016/50, 51Entscheid Art. 115 Abs. 1 lit. a und Art. 51 StG (sGS 811.1), Art. 91 und Art. 37 DBG (SR 642.11). Die im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte und im Kanton St. Gallen unselbständig tätig gewesene Rekurrentin erhielt aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs einen Nettolohn von 50‘000 Franken zugesprochen. Die Veranlagungsbehörde erfasste diesen mit der Quellensteuer im Monat der Auszahlung mit dem übrigen Monatslohn. Der Antrag der Rekurrentin, die Leistung sei als Genugtuung steuerfrei, ist unbegründet. Unrichtig ist aber die Auffassung der Veranlagungsbehörde, die Leistung sei im Zuflussmonat zu erfassen, weil dies bei der Quellensteuer eine übermässige Progression zur Folge hat. Gegenstand des Vergleichs waren rund zwölf Monatslöhne, weshalb die Vergleichssumme analog der Bestimmungen für die Besteuerung von Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen zu einem privilegierten Steuersatz besteuern ist (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, vom 27. September 2016, VRKE I/1-2016/50, 51). Steuer; Quelle; Beschwerde; Quellensteuer; Arbeit; Rekurrentin; Beschwerdeführerin; Leistung; Tarif; Zahlung; Vergleich; Entschädigung; Verfahren; Rekurs; Arbeitgeber; Verwaltungsgericht; Tarifcode; Abgekürzt:; Entscheid; Leistungen; Kündigung; Einsprache; Arbeitsverhältnis; Verpflichtet; Kanton; Einspracheentscheid; Steuerpflicht; Zigerlig/Oertli/; Beantragt; Hofmann
SGI/1-2012/188, I/1-2012/189Entscheid Art. 119 Abs. 1 und Art. 186 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 96 Abs. 1 und Art. 137 Quellensteuer; Steuer; Beschwerde; Wohnsitz; Rekurrent; Beschwerdeführer; Schweiz; Kapitalleistung; Deutschland; Bundes; Rückerstattung; Pensionskasse; Rekurs; Steuerrechtliche; Recht; Steuerbehörde; Vorsorge; Quellensteuerabzug; Kanton; Steuerrechtlichen; Steueramt; Auszahlung; Leistung; Person; Vorinstanz; Zurückzuerstatten; Rekurrenten; Entscheid; Gallen; Frist
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