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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 129 OR dal 2023

Art. 129 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 129 3. Invariabilit? dei termini

I termini a prescrivere stabiliti nel presente titolo non si possono modificare per disposizioni delle parti.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 129 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT190080RechtsöffnungBeschwerde; Vorinstanz; Gesuch; Partei; Rechtsmittel; Entscheid; Gesuchsgegner; Urteil; Bundesgericht; Gende; Rechtsöffnung; Forderung; Verjährung; Beschwerdeverfahren; Betreibung; Parteien; Unrichtig; Angefochten; Beschwerdeschrift; Erwägungen; Entscheidgebühr; Parteientschädigung; Eingabe; Frist; Rechtsmittelinstanz; Schweiz; Definitive; Beschwerdefrist; Unterliegen
ZHHG180080ForderungAnleihe; Anleihen; Tionen; Recht; Anleihensobligation; Hensobligationen; Anleihensobligationen; Rückzahlung; Verjährung; Urkunde; Klagte; Klagten; Obligation; Beklagten; Konkurs; Anleihensbedingungen; Forderung; Partei; Frist; Parteien; Segment; Bestritten; Treuhänder; Urkunden; Gläubiger; Risch; Auflage; Investmentfonds; Obligationär; Obligationen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 V 20 (9C_563/2015)Art. 35a Abs. 2 BVG; Art. 135 OR; Verjährung des Rückforderungsanspruchs. Die relative einjährige und die fünfjährige Frist zur Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs betreffend zu Unrecht ausgerichteter Leistungen der beruflichen Vorsorge sind Verjährungsfristen im obligationenrechtlichen Sinne (E. 3). Vorsorge; Verjährung; Rückforderung; Recht; Frist; Leistung; Rückforderungsanspruch; Verwirkungsfrist; Beschwerde; Berufliche; Verjährt;Relative; Einjährige; Verjährungsfrist; Bundes; Fristen; Klage; Leistungen; Beruflichen; Urteil; Wortlaut; Publica; Vorsorgeeinrichtung; Teilzahlung; Bereich; Rückforderungsanspruchs; Betreibung; Hinweis
133 V 579Art. 56 und Art. 39 Abs. 1 lit. e KVG; Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG; Wirtschaftlichkeit der Behandlung; Rückforderungsanspruch; Verwirkung. Der Rückforderungsanspruch der Krankenversicherer gegenüber einem Spital, welches mehr Betten als gemäss kantonaler Spitalplanung zulässig betrieben hat, wird im Grundsatz bejaht (E. 3). Wo kein obligatorisches Schlichtungsverfahren besteht und demzufolge direkt Klage beim Gericht zu erheben ist, wird die Verwirkungsfrist gewahrt mit einem vorangehenden Akt, mit welchem der Gläubiger (Krankenversicherer) seine Forderung (auf Rückerstattung der Leistungen) gegenüber dem Schuldner (Leistungserbringer) in geeigneter Weise geltend macht (E. 4).
Leistung; Urteil; Spital; Rückforderung; Frist; Verwirkung; Leistungen; Versicherungsgericht; Eidg; Recht; Klage; Publ; Verwirkungsfrist; Rückerstattung; Verjährung;Wahrt; Versicherungsgerichts; Leistungserbringer; Krankenversicherung; Gewahrt; Betten; Zugelassen; Obligatorische; Beschwerdeführer; Spitalliste; Krankenversicherer; Erbracht; Bereich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4681/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Betreibung; Beitrags; Verzugszins; Verfügung; Recht; Bundes; Mahnung; Beiträge; Forderung; Betrag; Höhe; Treibungsbegehren; Betreibungsbegehren; Urteil; Auffangeinrichtung; Schulde; Zahlung; Bundesverwaltungsgericht; Verjährung; Angefochtene; Gebühren; Erhob; Schuldet; Partei; Verzugszinsen; Geschuldet; Rechnung
A-349/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Anschluss; Beschwerdeführerin; Auffangeinrichtung; Schlussverfügung; Recht; Arbeitgeber; Anschlussverfügung; Bundes; Verfügung; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Urteil; Verjährung; Bundesverwaltungsgericht; Vorsorge; Frist; BVGer; Beitragsforderung; Forderung; Partei; Verfahren; Eröffnung; Beiträge; Entscheid; Zeitpunkt; Verjährt; Beitragsforderungen; Beitragsverfügung
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