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Code pénal suisse (CPS)

Art. 125 CPS de 2023

Art. 125 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 125 Lésions corporelles par négligence

1 Celui qui, par négligence, aura fait subir ? une personne une atteinte ? l’intégrité corporelle ou ? la santé sera, sur plainte, puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire (1) .

2 Si la lésion est grave le délinquant sera poursuivi d’office.

(1) Nouvelle expression selon le ch. II 1 al. 2 de la LF du 13 déc. 2002, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 3459; FF 1999 1787). Il a été tenu compte de cette mod. dans tout le Livre.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 125 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerin; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Rungen; Freiheit; Versucht; Verletzung; Versuchte; Gericht; Unentgeltlich; Amtlich; Genugtuung; Unentgeltliche; Amtliche; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Kontakt; Verkehrsregel; Urteils
ZHSB220110Fahrlässige KörperverletzungSchuldig; Beschuldigte; Polizei; Polizeifahrzeug; Fahrzeug; Dachs; Beschuldigten; Licht; Blaulicht; Meter; Kollision; Fahrt; Kurve; Vorinstanz; Berufung; Anklage; Autobahn; Still; Toten; Stehende; Ausweichmanöver; Zeugin; Liegende; Privatklägerin; Einfahrt; Stillstehende; Sekunde; Urteil; Liegenden; Strasse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGOH 2015/1Entscheid Art. 1 OHG, Soforthilfe gemäss Art. 13 OHG. Soforthilfe in Form anwaltlicher Unterstützung ist vorliegend bis zum Zeitpunkt des Studiums der Strafakten durch den Rechtsvertreter zu gewähren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, OH 2015/1).Entscheid vom 13. Mai 2016 Rekurrent; Opfer; Recht; Rekurrenten; Rechtsvertreter; Opferhilfe; Mitarbeiter; Soforthilfe; -Mitarbeiter; Anzeige; Hilfe; Vorinstanz; Anspruch; Gesuch; Fenster; Opfers; Verfahren; Betracht; Beratung; Juristische; Opferstellung; Übernahme; Anwalt; Kollege; Kostengutsprache; Entscheid; Anwalts
SGIV-2014/145Entscheid Art. 16c Abs. 2 lit. a und Abs. 2, 34 Abs. 2 SVG (SR 741.01), Art. 68, 73 Abs. 1 und Abs. 6 lit. a SSV (SR 741.21). Der Fahrzeuglenker überfuhr auf der Suche nach einem Parkplatz trotz klarer Signalisation eine Sicherheitslinie und bog entgegen einem grünen Richtungspfeil im Lichtsignal links ab. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem vortrittsberechtigten Fahrzeug, dessen Beifahrer verletzt wurde. Annahme einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und Bestätigung der Entzugsdauer von zwölf Monaten (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. August 2015, Sicherheit; Verkehr; Sicherheitslinie; Verkehrs; Rekurrent; Richtung; Fahrzeug; Widerhandlung; Schwere; Gefahr; Verkehr; Rekurrenten; Gefährdung; Verwaltungs; Sachverhalt; Führerausweis; Strassen; Licht; Strassenverkehrs; Grüne; Lichtsignal; Verfahren; Schweren; Richtungspfeil; Administrativmassnahme; Befehl; Fussgänger; Urteil; Richter; Signalisation
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 97Art. 122 StGB; schwere Körperverletzung, vorsätzliche Infizierung mehrerer Personen mit dem HI-Virus. Die Infizierung mit dem HI-Virus erfüllt angesichts der tiefgreifenden und lebenslangen Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit den Tatbestand der schweren Körperverletzung im Sinne der Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB. Dass die Übertragung des HI-Virus nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB darstellt, steht damit nicht in Widerspruch (E. 2.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Schwere; HIV-Infektion; Vorinstanz; Beschwerde; HI-Virus; Personen; Entscheid; Medizinische; Anklage; Urteil; Bundesgericht; Behandlung; Rechtsprechung; Lebensgefährlich; Psychische; Geschädigten; Einfache; Gesundheit; Schweren; Beschwerdeführer; Würdigung; Krankheit; Körperliche; Generalklausel; Infiziert; Therapie
139 IV 214 (6B_337/2012)Übertragung der HIV-Infektion durch ungeschützten Sexualverkehr; Körperverletzung. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der medizinischen Behandlungsfortschritte lässt sich heute nicht mehr sagen, dass die HIV-Infektion schon als solche lebensgefährlich im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB ist. Sie stellt indessen nach wie vor eine nachteilige pathologische Veränderung mit Krankheitswert dar und ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls als einfache oder als schwere Körperverletzung zu qualifizieren (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Recht; Schwere; Beschwerde; HIV-Infektion; Rechtsprechung; Behandlung; Bundesgericht; Wahrscheinlichkeit; Krankheit; Rechtlich; Ziffer; Rechtliche; Infizierte; Urteil; Schweren; Kantons; HI-Virus; Lebensgefährlich; Medikamente; Medizinischen; Barkeit; Erheblich; Genugtuung; Hoher; Einfache

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2917/2012Ordentliche EinbürgerungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Schweiz; Einbürgerung; Sicherheit; Bundes; Tamilische; Bürger; Akten; Vorinstanz; Tamilischen; Fachbehörde; Bundesverwaltungsgericht; Sachverhalt; Verfügung; Organisation; Verfahren; Person; Bericht; Aktivitäten; Innere; Gespräch; Stellung; Lanka; Stellungnahme; Einbürgerungsbewilligung; Schwerdeführers; Schweizer

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.8Bundes; Verfahren; Befehl; Gericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Einsprache; Kammer; Partei; Entscheide; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerde; Einzelrichter; Rechtsanwalt; Urteil; BStGer; Verfügung; Rückzug; Behörde; Rechtskraft; Tribunal; Parteien; Frist; Verfahrenskosten; Federal
SK.2019.67Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 StGB) und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB), jeweils i.V.m. Art. 98 LFG
Schuldig; Beschuldigte; Anflug; Bremse; Schirm; Unfall; Beschuldigten; Privatkläger; Gericht; Linke; Strömung; Prüfung; Gleitschirm; Urteil; Queranflug; Pilot; Körper; Recht; Linken; Täter; Absturz; Höhe; Recht; Strömungsabriss; Punkt; Fahrlässig; Endanflug; Körperverletzung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AndreasA. Roth, Tornike KeshelavaBasler Kommentar, Strafrecht II2007
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