Art. 124 VTS vom 2022
Art. 124 3. Abschnitt: Sattelschlepper … (1)
1 Ist ein Sattelanhänger dauerhaft mit dem Schlepper verbunden oder verkehrt ein Sattelmotorfahrzeug mit Händlerschildern, so kann das hintere Schild als Schild des Anhängers verwendet werden.
2 … (2)
(1) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 21. Nov. 2018, mit Wirkung seit 1. Febr. 2019 ([AS 2019 253]). (2) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, mit Wirkung seit 15. Jan. 2017 ([AS 2016 5133]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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