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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 123 OR dal 2023

Art. 123 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 123 4. Nel fallimento del debitore

1 Nel caso di fallimento del debitore, i creditori possono compensare i loro crediti anche non scaduti con quelli che il fallito ha verso di loro.

2 L’inammissibilit? o la revocabilit? della compensazione nel caso di fallimento del debitore sono regolate dalla legge federale dell’11 aprile 1889 (1) sulla esecuzione e sul fallimento.

(1) RS 281.1

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 49 (5A_270/2010)Art. 122 ff. ZGB; Verpfändung von Mitteln der beruflichen Vorsorge für Wohneigentum zum eigenen Bedarf. Grundsätze und Möglichkeiten des Ausgleichs der Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte seinen Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis zur Höhe seiner Freizügigkeitsleistung für Wohneigentum zum eigenen Bedarf verpfändet hat. Anwendungsfall, in dem eine angemessene Entschädigung gemäss Art. 124 ZGB in Raten geschuldet ist (E. 2-4). Vorsorge; Beschwerde; Ehegatte; Ehegatten; Berufliche; Wohneigentum; Vorsorgeguthaben; Beruflichen; Scheidung; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Verpfändung; Pfand; Verpfändet; Austrittsleistung; Zustimmung; Vorbezug; Anspruch; Vorsorgeeinrichtung; Freizügigkeitsleistung; Vorsorgeausgleich; Entschädigung; Pfandgläubiger; Betrag; Mitteln; Verpfändete; Wohneigentums; Absehbar; Teilung
132 III 342Aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Aktivlegitimation des Abtretungsgläubigers; Verrechnungseinrede (Art. 120 und 757 OR). Die materielle Begründetheit der Forderung des rechtskräftig kollozierten Abtretungsgläubigers darf im Verantwortlichkeitsprozess vom Gericht nicht überprüft werden (E. 2). Die beklagte Partei kann im Verantwortlichkeitsprozess mit Forderungen verrechnen, die ihr im Zeitpunkt der Konkurseröffnung gegenüber der konkursiten Gesellschaft zustanden (E. 4). Konkurs; Gesellschaft; Gläubiger; Forderung; Klagt; Kolloziert; Klagte; Verantwortlichkeit; Schaden; Klagten; Kollozierte; Abtretung; Organ; SchKG; Kollozierten; Klage; Beklagten; Rechtskräftig; Vorinstanz; Verrechnung; Bundesgericht; Organe; Abtretungsgläubiger; Konkursitin; Forderungen; Berufung; Urteil; Aktienrechtliche; Verantwortlichkeitsprozess

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2266/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Bundes; Forderung; Arbeitgeber; Recht; Auffangeinrichtung; Beitragsverfügung; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Höhe; Verfügung; Verfahren; Gemeinwesen; Bundesverwaltungsgericht; Verrechnung; Urteil; Quartal; Forderungen; Vorsorge; Verzugszins; Betreibung; Beitragsjahre; Tungsvertrag; Verwaltung; BVGer; Abtretungsvertrag; Forderungen; Liegenden
A-2726/2010Agrément professionnel Recourant; Comme; Procédure; Consid; Autorité; Même; Fédéral; être; Tribunal; Zermatt; autorité; Droit; Pénal; été; Inférieure; Retrait; Faits; Atterri; Règle; Décision; Aérien; Elles; Aéronef; Autre; Administratif; Administrative; était; Privé
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