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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 120 CCS dal 2023

Art. 120 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 120 B. Regime matrimoniale e diritto successorio

1 La liquidazione del regime dei beni è retta dalle disposizioni del diritto sul regime dei beni matrimoniali.

2 I coniugi divorziati cessano di essere eredi legittimi l’uno dell’altro. (1)

3 Salvo clausola contraria, i coniugi non possono avanzare pretese per disposizioni a causa di morte:

  • 1. dopo il divorzio;
  • 2. dopo la morte di uno di essi durante una procedura di divorzio che implica la perdita della porzione legittima del coniuge superstite. (2)
  • (1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 18 dic. 2020 (Diritto successorio), in vigore dal 1° gen. 2023 (RU 2021 312; FF 2018 4901).
    (2) Introdotto dal n. I della LF del 18 dic. 2020 (Diritto successorio), in vigore dal 1° gen. 2023 (RU 2021 312; FF 2018 4901).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 120 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF170058TestamentseröffnungBerufung; Erben; Testament; Berufungskläger; Erblasser; Recht; öffnung; Parteien; Erblasserin; Vermächtnis; Verfügung; Erbschaft; Letztwillige; Vorinstanz; Vermächtnisnehmer; Auslegung; Testaments; Gesetzliche; Nachlass; Entscheid; Gungen; Eröffnung; Testamente; Verfahren; Letztwilligen; Rechtsmittel; Ehemann; Begünstigten
    ZHLC150026EhescheidungKlagte; Beklagten; Berufung; Partei; Parteien; Unterhalt; Vorinstanz; Urteil; Recht; Kinder; Recht; Monatlich; Klägers; Unterhaltsbeitrag; Anschluss; Unterhaltsbeiträge; Angefochten; Ziffer; Dispositiv; Verfahren; Anschlussberufung; Bezahlen; Idung; Angefochtene; Urteils; Erstinstanz; Fungsverfahren; Angefochtenen; Berufungsverfahren
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LUA 05 102_2§ 3 Ziff. 2 HStG. Die steuerbefreite Handänderung unter Ehegatten als Folge der güterrechtlichen Auseinandersetzung braucht ihren Grund im Scheidungsurteil selber. Fall von geschiedenen Eheleuten, die rund vier Jahre nach der Scheidung einen Kaufvertrag über ein Grundstück abschliessen. Steuerbefreiung abgelehnt.Scheidung; Rechtlich; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Auseinandersetzung; Grundstück; Handänderung; Scheidungsurteil; Güterrechtlichen; Miteigentum; Recht; Partei; Beschwerdeführer; Liegenschaft; Handänderungssteuer; Zuweisung; Parteien; Beschwerdeführerin; Zusammenhang; Rechtsgeschäft; Ansprüche; Aufschub; Handänderungen; Urteil; Steuerfreie; Scheidungsvereinbarung; Steuerbefreiung; Ehegatten; Miteigentums; Nicht
    LUA 05 102_1Die steuerbefreite Handänderung unter Ehegatten als Folge der güterrechtlichen Auseinandersetzung braucht ihren Grund im Scheidungsurteil selber. Fall von geschiedenen Eheleuten, die rund vier Jahre nach der Scheidung einen Kaufvertrag über ein Grundstück abschliessen. Steuerbefreiung abgelehnt.Scheidung; Rechtlich; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Auseinandersetzung; Grundstück; Handänderung; Scheidungsurteil; Güterrechtlichen; Miteigentum; Partei; Recht; Liegenschaft; Beschwerdeführer; Parteien; Zuweisung; Handänderungssteuer; Beschwerdeführerin; Zusammenhang; Rechtsgeschäft; Steuerbefreiung; Steuerpflicht; Aufschub; Handänderungen; Miteigentums; Scheidungsvereinbarung; Ehegatten; Steuerfreie; Ansprüche; Urteil
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 III 553 (5A_831/2020)
    Regeste
    Art. 647 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 647c ff., Art. 712h Abs. 1 und 2 Ziff. 1 sowie Art. 712m Abs. 1 Ziff. 1 ZGB . Für bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen bedarf es eines Beschlusses (inkl. Kostenbeschluss) der Gemeinschaft, soweit nicht Dringlichkeit vorliegt. Handelt ein Stockwerkeigentümer trotz Beschlussbedürftigkeit eigenmächtig, kann er für die entstandenen Kosten nicht die anderen Stockwerkeigentümer einklagen, sondern müsste er sich an die Gemeinschaft halten. Frage offengelassen, ob und inwieweit hierfür Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung Grundlage bilden könnte (E. 5).
    Beschwerde; Stockwerkeigentümer; Massnahme; Beschluss; Massnahmen; Geschäft; Gemeinschaftliche; Bauliche; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Leitungen; Gemeinschaft; Recht; Obergericht; Bereich; Vorteil; Stockwerkeigentum; Auftrag; Bereicherung; Erneuerung; Widerklage; Beschlussfassung; Sanierung; Gemeinschaftlichen; Ersatz; THURNHERR; Werkleitungen; Kantons; Vorgängig
    144 III 298 (5A_623/2017)Art. 283 Abs. 1 ZPO; Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt. Der Grundsatz, wonach das Gericht im Entscheid über die Ehescheidung auch über deren Folgen befindet, schliesst einen Teilentscheid im Scheidungspunkt nicht aus, wenn die Ehegatten einem Teilentscheid im Scheidungspunkt zustimmen oder wenn das Interesse des einen Ehegatten an einem Teilentscheid im Scheidungspunkt das Interesse des anderen Ehegatten an einem gleichzeitigen Entscheid von Scheidung und Scheidungsfolgen überwiegt (E. 5-8). Scheidung; Scheidungspunkt; Urteil; Beschwerde; Grundsatz; Verfahren; Einheit; Recht; Scheidungsurteil; Scheidungsurteils; Scheidungsfolgen; Entscheid; Bundesgericht; Teilentscheid; Beschwerdeführer; Interesse; Partei; Einander; Beschwerdegegnerin; Urteile; Unterhalt; Teilrechtskraft; Kantonal; Rechtsprechung; Auseinandersetzung; Parteien; Gericht; Ehescheidung; Berufung; Instanz

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2015.4Versuchter Mord, eventuell versuchte vorsätzliche Tötung, subeventuell versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung und vollendete vorsätzliche schwere Körperverletzung, Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung.Schuldig; Beschuldigte; Handgranate; Beschuldigten; Opfer; Bundes; Recht; Verletzung; Protokoll; Strasse; Täter; Splitter; Polizei; Urteil; Klage; Bosnien; EV-Protokoll; Ehefrau; Recht; Explosion; Gericht; Person; Genugtuung; Opfers; Verfahren; Tötung; Körper; Gutachten
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