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Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF)

Art. 120 LAINF dal 2023

Art. 120 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF) drucken

Art. 120

1 La presente legge sottost? al referendum facoltativo.

2 Il Consiglio federale ne determina l’entrata in vigore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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