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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 119OR from 2023

Art. 119 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 119 E. Performance becomes impossible

1 An obligation is deemed extinguished where its performance is made impossible by circumstances not attributable to the obligor.

2 In a bilateral contract, the obligor thus released is liable for the consideration already received pursuant to the provisions on unjust enrichment and loses his counter-claim to the extent it has not yet been satisfied.

3 This does not apply to cases in which, by law or contractual agreement, the risk passes to the obligee prior to performance.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 119 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210031Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vorinstanz; Recht; Klagte; Berufung; Klagten; Beklagten; Bonus; Rechtsbegehren; Überstunden; Kündigung; Ziffer; Partei; Verfahren; Arbeitszeit; Parteien; Zielvereinbarung; Lichkeit; Recht; Arbeitsvertrag; Entschädigung; Habe; Klage; Arbeitsverhältnis; Gerin; Planbonus; Missbräuchlich; Option; Netto
ZHHE220003Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; LIBOR; Zinsaustauschgeschäft; Partei; SARON; Negativ; Variable; Zinsaustauschgeschäfte; Parteien; Glaubhaft; Rahmenvertrag; Zinssatz; Variablen; Zinsen; Recht; Verfügung; Ziffer; Gericht; Referenzzins; Negativen; Massnahmen; Vorsorgliche; Gutzumachende; Vertrag; Swaps; Bezahlen; Einzelgericht; Schlossen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRU 2021 95Kündigung / Lohnfortzahlung
AGAGVE 2008 73wirtschaftsgesetzes.einer unverschuldeten Teilunmöglichkeit für den Bewirtschafter, dievereinbarte Leistung zu erbringen. Nach Massgabe der vertraglichenBestimmungen dürfen in derartigen Fällen nicht sämtliche Beiträgeverweigert werden (Erw. II/1, 2, 4, 5). Träge; Leistung; Deführer; Schwerdeführer; Lichen; Lichkeit; Pflicht; Vertrag; Beschwerdeführer; Verträge; Möglichkeit; Landwirtschaft; Abgeltung; Leistungs; Vertragliche; Leistung; Recht; Abgeltungen; Fläche; Schulden; Beiträge; Parzelle; Partei; Unmöglichkeit; Vertraglichen; Stanz; Verschulden; Verpächter; Natur; Interesse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 243 (4A_562/2010)Art. 40a ff., 67 und 127 OR; Rückabwicklung eines widerrufenen Haustürgeschäfts; Verjährungsfrist. Der Anspruch auf Rückerstattung bereits empfangener Leistungen nach Art. 40f Abs. 1 OR ist bereicherungsrechtlicher Natur und unterliegt entsprechend der Verjährungsfrist nach Art. 67 OR, in Anlehnung an die Praxis zur Rückabwicklung von Verträgen, die mit Willens- oder Formmängeln behaftet sind, bzw. von suspensiv bedingten Verträgen nach Ausfall der Bedingung (E. 4). Vertrag; Rückabwicklung; Recht; Vertrags; Widerruf; Vertraglich; Verjährung; Vertragliche; Rückerstattung; Beschwerde; Bereicherung; Widerrufs; Leistung; Verträge; Verjährungsfrist; Obligationen; HARTMANN; Widerrufsrecht; Gültig; Bereicherungs; HARTMANN; Erbracht; Leistungen; Rechtsprechung; Rückerstattungsansprüche; Rückabwicklung; Obligationenrecht; Haftet; Verträgen
124 III 346Art. 336c OR. Der zeitliche Kündigungsschutz gemäss Art. 336c OR gilt auch im Falle einer ganzen oder teilweisen Betriebsschliessung (E. 1 und 2). Arbeit; Betrieb; Kündigung; Kündigungsschutz; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Betriebsschliessung; Sperrfristen; Zeitliche; Arbeitsvertrag; Recht; STAEHELIN; REHBINDER; Urteil; Arbeitsverhältnis; Annahme; VISCHER; Arbeitsleistung; STREIFF/VON; KAENEL; Gründen; BRÜHWILER; Zeitpunkt; Wirtschaftliche; Klagte; Verpflichtet; Zeitlichen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-221/2016Energie (Übriges)Beschwerde; Vorrang; Strom; Recht; Energie; Liefer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Schweiz; AArt; Über; Vorinstanz; Dispositiv; Verfügung; Verfahren; Urteil; Bezug; Vorranganspruch; Lieferung; Dispositiv-Ziffer; Nationale; Laufe; Laufenburg; Internationale; Staat; Grenzüberschreitende; Bezugs
A-5323/2015Energie (Übriges)Beschwerde; Strom; Beschwerdeführerin; Über; Recht; Grenzüberschreitend; Urteil; Grenzüberschreitende; Vorrang; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Übertragungsnetz; Verfahren; Partei; Kraftwerk; Bundesverwaltungsgericht; Energie; Verfügung; Kooperation; Grenzüberschreitenden; Liegende; Deutsche; BVGer; Schweiz; Kooperationsabkommen; Lieferung; Vorränge; Parteien

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wolfgang WiegandBasler Kommentar, Obligationenrecht2007
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