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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 118OR from 2023

Art. 118 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 118 D. Merger

1 An obligation is deemed extinguished by merger where the capacities of creditor and debtor are united in the same entity.

2 In the event of de-merger, the obligation is revived.

3 The specific provisions governing charges on immovable property and securities are unaffected.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 118 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT180169RechtsöffnungRecht; Gesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; öffnung; Rechtsöffnung; Verrechnung; Partei; SchKG; Urteil; Entscheid; Parteien; Eheschutz; Vorinstanz; Betreibung; Verfahren; Unterhalt; Schuld; Aufschiebende; Forderung; Rechtsöffnungsverfahren; Forderung; Erlass; Parteientschädigung; Eheschutzverfahren; Rechtsöffnungstitel; Zahlung; Definitive; Bundesgericht; Zugesprochene
ZHLB100067Forderung Klagte; Klagten; Beklagten; Beiständin; Fahre; Schaden; Urteil; Klage; Verbeiständete; Berufung; Verbeiständeten; Verfahren; Läge; Berufungsverfahren; Beistand; Gericht; Kammer; Bundesgericht; Recht; Beschluss; Vorinstanz; Zeugin; Bezüge; Geschäft; Haftung; Fragliche; Prozessentschädigung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 II 130Art. 1185 OR findet keine Anwendung auf Seilbahnunternehmen, welche für die Einberufung einer Versammlung der Anleihensgläubiger das gewöhnliche Verfahren von Art. 1165 ff. OR befolgen müssen. Fédéral; Chemin; L'art; Société; Fédérale; Entreprise; Téléphérique; Chemins; Disposition; Entreprises; Tribunal; Obligations; Concession; Actions; Emprunt; Diablerets; Requête; Février; Parts; Porteur; Capital; Conseil; D'administration; Assemblée; Glacier; Décembre; Accordée; Fondateur
89 II 344Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen einer Aktiengesellschaft. 1. Ablösung des Obligationenkapitals durch teilweise Barzahlung und teilweise Umwandlung in Aktien (Art. 1170 Ziff. 9 OR) mit Vorverlegung des Rückzahlungstermins (Art. 1170 Ziff. 6 OR). Auch die bis zum Ende der Anleihensdauer bezw. bis zum vorverlegten Termin noch auflaufenden Zinse dürfen umgewandelt werden. Der Nennwert der Ersatzaktien darf den Betrag der umgewandelten Kapital- und Zinsforderungen nicht übersteigen. (Erw. 2). 2. Voraussetzungen der Genehmigung der Obligationärbeschlüsse. a) Notwendigkeit der das Kapital betreffenden Massnahmen, wozu die Schuldnerin der staatlichen Hilfe bedarf, die ihr im Hinblick auf technische Verbesserungen gemäss Art. 56 ff. des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 gewährt wird. Art. 1177 Ziff. 2 OR. b) Genügende Wahrung der gemeinsamen Interessen der Anleihensgläubiger hinsichtlich des Kapitals, das die Schuldnerin nicht aus eigenen Mitteln aufzubringen vermöchte, und der Zinse, die auf eine auch für die Gläubiger vorteilhafte Weise abgegolten werden. Vermeidung einer ungerechtfertigten Begünstigung der Aktionäre. Art. 1177 Ziff. 3 OR. (Erw. 3). 3. Anmeldung der Erhöhung des Aktienkapitals auf Grund des Beschlusses der Aktionärversammlung einerseits und des von der Nachlassbehörde bezw. vom Bundesgericht genehmigten Beschlusses der Obligationäre anderseits, woraus sich die Liberierung der neuen Aktien durch Verrechnung mit Obligationenschulden ergibt. (Erw. 4). Obligation; Anleihe; Kapital; Prioritätsaktie; Prioritätsaktien; Zinse; Obligationen; Anleihen; Aktien; Obligationäre; Umwandlung; Sanierung; Gläubiger; Zinsen; Ausstehende; Ausstehenden; Kanton; Genehmigung; Beschlüsse; Kapitals; Bundes; Aktionäre; Technische; Bundesgericht; Schuld; Verzinsung; Auszugebende; Massnahme; Beschluss

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2011.142Admission de la partie plaignante (art. 118 ss en lien avec l'art. 104 al. 1 let. b CPP).Procédure; Partie; Recours; Simplifié; été; Simplifiée; Plaignant; Plaignante; Pénal; Qu Société; Règle; Décision; Parties; Public; Fédéral; Pénale; Charge; Civile; Droit; Recourant; Message; être; Cause; Plaintes; Ordonnance; Avocat; émolument
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