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Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV)

Art. 114 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 114 Assicuranza da dischoccupads

1 La Confederaziun decretescha prescripziuns davart l’assicuranza da dischoccupads.

2 Ella observa ils suandants princips:

  • a. L’assicuranza conceda ina cumpensaziun commensurada da l’acquist e sustegna mesiras destinadas per impedir e cumbatter la dischoccupaziun.
  • b. La participaziun è obligatorica per lavurantas e lavurants; la lescha po prevair excepziuns.
  • c. Persunas cun gudogn independent pon s’assicurar voluntarmain.
  • 3 L’assicuranza vegn finanziada tras las contribuziuns dals assicurads; latiers pajan las patrunas e patruns la mesadad da las contribuziuns per lur lavurantas e lavurants.

    4 La Confederaziun ed ils chantuns furneschan prestaziuns finanzialas en cas da relaziuns extraordinarias.

    5 La Confederaziun po decretar prescripziuns davart il provediment dals dischoccupads.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LUS 04 205Art. 14 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AVIG; Art. 13 Abs. 1bis AVIV. Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit. Kumulation von Tatbeständen. Die Kumulationsmöglichkeit der Befreiungstatbestände der Krankheit und des Wegfalls der Betreuung einer pflegebedürftigen Person ist zu bejahen. Insoweit ist die in Rz. B148 des Kreisschreibens des Staatssekretariats für Wirtschaft über die Arbeitslosenentschädigung (Ausgabe Januar 2003) festgeschriebene Verwaltungspraxis nicht bundesrechtskonform. Beitragszeit; Arbeit; Befreiung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Rahmenfrist; Mutter; Arbeitslosenkasse; Erfüllt; Person; Beschäftigung; Einsprache; Erwerbstätigkeit; Ereignis; Krankheit; Pflegebedürftige; Pflege; Unselbständige; Beitragspflichtige; Befreiungsgr; Krank; Anspruch; Betreuung; Pflegeheim; Arbeitsverhältnis; Arbeitslosenentschädigung; Wirtschaft; Hausarzt; Kreisschreiben
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    129 V 105Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst. Nebst der Überzeitentschädigung ist auch die Überstundenentschädigung vom versicherten Verdienst ausgenommen (Präzisierung von BGE 116 V 281). Arbeit; Verdienst; Überzeit; Überstunden; Entschädigung; Normale; Überstundenentschädigung; Urteil; Verdienstes; Arbeitslosenversicherung; Hinaus; übliche; Verwaltungsgericht; Erzielt; Arbeitnehmer; Geleistet; Überzeitentschädigung; Überstundenarbeit; Recht; Bildet; Arbeitslosenkasse; Kantons; Vertraglich; Normalerweise; Geltende; Normalarbeitszeit; Entfallenden; Überzeitarbeit; Erzielte; Bildet
    125 II 591Art. 40 GSchG, Art. 42 GSchV, Art. 6,7 NHG und Art. 18 ff. NHG, Art. 8 ff. BGF, Art. 23 WRG und Art. 4 Auenverordnung: Dauerbewilligung zur jährlichen Spülung des Ausgleichsbeckens einer Kraftwerkanlage. Pflicht zur Entfernung angesammelter Sedimente aus einer Stauanlage. Gesetzliche Grundlagen zur Bewilligung der gewählten Entfernungsmethode. Art. 42 der am 1.1.1999 in Kraft getretenen GSchV ist dem Wortlaut nach restriktiver als Art. 40 GSchG. Diese Vorschrift ist dennoch gesetzeskonform (E. 4-6). Überprüfung des gestützt auf Art. 7 NHG erstatteten Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (E. 7). Aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung mit Einbezug verschiedener Entfernungsmethoden erweist sich die hier bewilligte jährliche Spülung des Ausgleichsbeckens als gesetzmässig. Insbesondere wird dem qualifizierten Schutz gemäss Art. 6 f. NHG sowie Art. 4 Auenverordnung durch die strengen Auflagen der angefochtenen Bewilligung hinreichend Rechnung getragen (E. 8 und 9). Spülung; Gutachten; Interesse; Sedimente; Spülungen; Interessen; Rempen; Spülverfahren; Wägital; Beschwerde; Rempenbecken; Wasser; GSchV; Bewilligung; Entfernung; Auswirkungen; GSchG; Delta; Schutz; Beschwerdeführer; Gewässer; Kraftwerk; Aahorn; Sedimenten; Wirtschaftlich; Recht; Verwaltungsgericht; Sachverhalt

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-3043/2011EnteignungRicht; Schätzung; Kommission; Zungskommission; Schätzungskommission; Bundes; Eidgenössische; Sischen; Genössischen; Eidgenössischen; Beschwerde; Instanz; Taggeld; Selbständig; Kostenverordnung; Vorinstanz; Recht; Mitglied; Arbeit; Mitglieder; Recht; Führerin; Deführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Kreis; Rechnung; Bundesverwaltungsgericht; Erwerbend
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