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Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS)

Art. 113 VTS vom 2022

Art. 113 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 113 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 10. Juni 2005, mit Wirkung seit 1. Okt. 2005 (AS 2005 4111).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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