Art. 112 StGB vom 2023
Art. 112 Mord (1)
Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1989, in Kraft seit 1. Jan. 1990 ([AS 1989 2449]; [BBl 1985 II 1009]).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | KG 01 01 8 | Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen. | Angeklagte; Angeklagten; Schoss; Schuss; Schüsse; Einbrecher; Männer; Geschossen; Recht; Richtung; Täter; Flucht; Notwehr; Angriff; Tötung; Fasz; Akten;Recht; Waffe |
BS | SB.2016.128 (AG.2018.205) | Mord (BGer 6B_492/2018 vom 13.11.18) | Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägers; Urteil; Werden; Erfahren; Appellationsgericht; Welche; Verteidiger; Aussagen; Gestellt; Gericht; Verteidigung; Vorinstanz; Zweitinstanzliche; Privatkläger; Strafzumessung; Eingabe; Beweis; Verfahren; Selbst; Erhalten; Seiner; Erstinstanzliche; Strafvollzug; Berufungsbegründung; Verfügung; Protokoll; Schuld; Aufgrund |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 IV 61 | Art. 112 und 49 StGB; Mord; Konkurrenz bei mehreren Mordtaten. Zusammenfassung der Kriterien zur Abgrenzung des Mordes von der vorsätzlichen Tötung (E. 4). Auf lebenslängliche Freiheitsstrafe kann bei Strafschärfung infolge Konkurrenz erkannt werden, wenn der Täter mehrere mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten begangen hat (E. 6). | Peine; Courant; Recourant; L'auteur; Consid; Assassinat; Victime; Particulière; Qu'il; Privative; Canton; Liberté; Infraction; Absence; Circonstance; Avait; Prononcé; été; Commis; Luxembourg; L'acte; Particulièrement; L'assassin; Toute; Cantonale; Pénal; Même; Homme; Circonstances; D'une |
127 IV 10 | Art. 112 StGB; Kriterien für die Mordqualifikation. Vorleben und Verhalten nach der Tat sind für die Mordqualifikation nur heranzuziehen, soweit sie tatbezogen sind und ein Bild der Täterpersönlichkeit geben (E. 1a). In einem Vater-Tochter-Konflikt wirken immer auch kulturelle Muster mit. Doch ist nicht eine Kultur zu beurteilen, sondern eine Tat und ihr Täter (E. 1d). Der Vater, der die Tochter "mit dem Tode bestraft", weil sie sich nicht fügt, handelt besonders verwerflich (E. 1f). Die Änderung der rechtlichen Qualifikation führt in casu nicht zu einer Erhöhung des Strafmasses (E. 2-5). | Tochter; Vorinstanz; Tötung; Verurteilte; Täter; Familie; Staatsanwaltschaft; Hintergr; Qualifikation; Verurteilten; Nichtigkeitsbeschwerde; Krass; Konflikt; Kulturelle; Vorsätzliche; Schweiz; Lebens; Beweggr; Integration; Vater; Gehandelt; Gutachten; Egoistisch; Kultur; Urteil; Gesamtwürdigung; Zumessung; Vorsätzlichen |