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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 112 StGB vom 2023

Art. 112 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 112 Mord (1)

Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1989, in Kraft seit 1. Jan. 1990 (AS 1989 2449; BBl 1985 II 1009).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 112 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220030Versuchter MordSchuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägers; Gericht; Berufung; Richts; Verteidigung; Vorinstanz; Aussage; Urteil; Habe; Recht; Aussagen; Messer; Desgericht; Entscheid; Verletzung; Versuchte; Landes; Bundesgericht; Tötung; Stich; Punkt; Sinne; Staatsanwaltschaft; Gericht; Verletzungen
ZHSB210555MordSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Wattetupfer; Privatkläger; Genugtuung; Staatsanwalt; Einvernahme; Vorinstanz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUKG 01 01 8Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen.Angeklagte; Angeklagten; Schoss; Schuss; Schüsse; Einbrecher; Männer; Geschossen; Recht; Richtung; Täter; Flucht; Notwehr; Angriff; Tötung; Fasz; Akten;Recht; Waffe
BSSB.2016.128 (AG.2018.205)Mord (BGer 6B_492/2018 vom 13.11.18)Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägers; Urteil; Werden; Erfahren; Appellationsgericht; Welche; Verteidiger; Aussagen; Gestellt; Gericht; Verteidigung; Vorinstanz; Zweitinstanzliche; Privatkläger; Strafzumessung; Eingabe; Beweis; Verfahren; Selbst; Erhalten; Seiner; Erstinstanzliche; Strafvollzug; Berufungsbegründung; Verfügung; Protokoll; Schuld; Aufgrund
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 61Art. 112 und 49 StGB; Mord; Konkurrenz bei mehreren Mordtaten. Zusammenfassung der Kriterien zur Abgrenzung des Mordes von der vorsätzlichen Tötung (E. 4). Auf lebenslängliche Freiheitsstrafe kann bei Strafschärfung infolge Konkurrenz erkannt werden, wenn der Täter mehrere mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten begangen hat (E. 6). Peine; Courant; Recourant; L'auteur; Consid; Assassinat; Victime; Particulière; Qu'il; Privative; Canton; Liberté; Infraction; Absence; Circonstance; Avait; Prononcé; été; Commis; Luxembourg; L'acte; Particulièrement; L'assassin; Toute; Cantonale; Pénal; Même; Homme; Circonstances; D'une
127 IV 10Art. 112 StGB; Kriterien für die Mordqualifikation. Vorleben und Verhalten nach der Tat sind für die Mordqualifikation nur heranzuziehen, soweit sie tatbezogen sind und ein Bild der Täterpersönlichkeit geben (E. 1a). In einem Vater-Tochter-Konflikt wirken immer auch kulturelle Muster mit. Doch ist nicht eine Kultur zu beurteilen, sondern eine Tat und ihr Täter (E. 1d). Der Vater, der die Tochter "mit dem Tode bestraft", weil sie sich nicht fügt, handelt besonders verwerflich (E. 1f). Die Änderung der rechtlichen Qualifikation führt in casu nicht zu einer Erhöhung des Strafmasses (E. 2-5). Tochter; Vorinstanz; Tötung; Verurteilte; Täter; Familie; Staatsanwaltschaft; Hintergr; Qualifikation; Verurteilten; Nichtigkeitsbeschwerde; Krass; Konflikt; Kulturelle; Vorsätzliche; Schweiz; Lebens; Beweggr; Integration; Vater; Gehandelt; Gutachten; Egoistisch; Kultur; Urteil; Gesamtwürdigung; Zumessung; Vorsätzlichen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.100Vereinigung von Verfahren (Art. 30 StPO). Verfahrenssprache (Art. 3 StBOG).Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführerin; Bundesstrafgerichts; Unternehmen; Verfahren; Urteil; Barkeit; Person; Beschwerdekammer; Verfügung; Mittäter; Bundesgerichts; Partei; Rechtsanwalt; MwH; Vereinigung; Vorgeworfen; Entschädigung; Sachverhalt; Unternehmens; Rechtshilfe; Geldwäscherei; Teilnehmer; Taten; Hinweisen; Wird

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, FingerhuthPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen2008
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